Eine neuerliche Gesetzesänderung bringt für Denkmalpflege und Kulturgüter in Ungarn neue Gefahren. Erst vor kurzem wurden archäologische Rettungsgrabungen in erheblichem Maße eingeschränkt und die regionalen Komitatsmuseen ihrer Operationsfähigkeit beraubt, indem sie in städtische Obhut übertragen wurden und so kaum noch über die nötigen Zuständigkeiten und Finanzmittel verfügen.
Jetzt plant die Regierung, den Museen und Archiven die Verfügung über ihre Sammlungen zu nehmen. Künftig soll das Ministerium für Humanressourcen bestimmen, wo Objekte ausgestellt und aufbewahrt werden sollen. Die Nationale Ungarische Vermögensverwaltung, eine Aktiengesellschaft, die für die Verwaltung des Staatseigentums zuständig ist, soll künftig auch Verträge auch über die Verwahrung von bislang geschützten Kunstgegenständen abschließen können, womit auch eine Vergabe an Privatpersonen möglich wäre. Die Leitung der staatlichen Museen soll künftig nicht mehr an Fachleute, sondern an Finanzexperten übertragen werden.
Nachtrag (19.9.2013)
Nach Auskunft ungarischer Kollegen sind auch für nachgeordnete Museumsmitarbeiter fachliche Qualifikationen in Zukunft unerwünscht. Über den Gesetzentwurf, zu dem keine Fachleute gehört wurden (wie schon bei den Änderungen des Denkmalschutzgesetzes [s. Archaeologik 6.6.2012]), wird Ende des Monats im ungarischen Parlament abgestimmt.
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