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Montag, 31. August 2026

Denkmalschutzgesetze unter Druck

Unter dem Mantra „Einfacher. Schneller. Günstiger“ und mit Verweis auf den dringend nötigen Wohnungsbau novellieren die Bundesländer derzeit fast zeitgleich ihre Bau- und Denkmalschutzgesetze – mit massiven Kollateralschäden für die Bodendenkmalpflege. Was als Bürokratieabbau verkauft wird, bedeutet in der Praxis: Zustimmungsfiktionen in Hessen, 15%-Schutz nur für eingetragene Fundstellen in Niedersachsen, weitreichende Ausnahmen in Berlin und NRW, Auflösung der Fachämter in Sachsen.  Weit weg von einem Anspruch auf Vollständigkeit Medienberichte aus den vergangenen Wochen.

Illustration Meta-KI


Berlin

Das Landesdenkmalamt hat Ende August 2026 ein Infoblatt veröffentlicht, das die wesentlichen denkmalrechtlichen Änderungen durch das Berliner Schneller-Bauen-Gesetz (2024) und das Gesetz für einfaches Bauen (2026) zusammenfasst. Die Gesetze sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, um den Wohnungsbau voranzubringen, tangieren dabei jedoch auch massiv das Handeln der Denkmalschutzbehörden.

Hessen

Der Hessische Landtag hat das neue Gesetz im Sommer final verabschiedet. Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur versucht seitdem, die Wogen mittels einer offiziellen „Fakten- und FAQ-Offensive“ zu glätten. Das Land verteidigt die „Zustimmungsfiktion“ (gilt nach 3 Monaten automatisch als genehmigt) und betont, dass der materielle Schutzstandard hoch bleibe, während das Verfahren bürgernäher werde. Kritiker und die Opposition bezweifeln weiterhin massiv, dass die Landkreise die fachliche Kompetenz und das Personal für die nun alleinige Entscheidungsfindung aufbringen können.

Niedersachsen

Durch die Neufassung von § 13 NDSchG wären künftig nur noch jene 15 Prozent der Fundstellen geschützt, die bereits offiziell im Denkmalverzeichnis eingetragen sind. Für alle anderen Flächen könnten Bauherren Erdarbeiten ohne vorherige Prüfung vornehmen.

Stellungnahmen 

Es gab Demos. Es wurde eine Petition mit enormem Zulauf gestartet. Bis Ende August 2026 haben bereits über 12.000 Bürger eine Petition gegen die geplante Aufweichung unterzeichnet. Die Medienberichterstattung konzentriert sich vor allem auf eine zentrale Protestaktion vor dem Landtag in Hannover: Die Archäologinnen und Archäologen sind direkt vor das Parlament gezogen. Vor dem Niedersächsischen Landtag demonstrierten sie gegen die Reformpläne von Kulturminister Falko Mohrs.Der Initiator der Petition, Ingo Eichfeld, sowie der Vorsitzende der Archäologischen Kommission für Niedersachsen, Jan F. Kegler, übergaben die gesammelten Stimmen direkt an Eva Viehoff, die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur. 

 

Die Braunschweiger Zeitung berichtete, dass der lautstarke Protest Eindruck hinterlässt. Angesichts der massiven Kritik in der nun abgelaufenen Verbändebeteiligung (Frist war der 26. August) signalisiere die Politik Gesprächsbereitschaft bei der Frage, wie künftig mit Erdarbeiten umgegangen werden soll. Tatsächlich geriet das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) unter Falko Mohrs durch den massiven Protest so stark unter Druck, dass es eine eigene Gegen-Kampagne in den sozialen Medien startete (u.a. via Instagram-Reels). Das Ministerium behauptet dort, dass in der Öffentlichkeit „verkürzte oder falsche Informationen“ geteilt würden.  Die Position des Landes: Das Ministerium argumentiert, dass Erdarbeiten keineswegs pauschal unkontrolliert ablaufen. Es solle lediglich die Bürokratie für private Häuslebauer und Kommunen gesenkt werden. Das Landesamt für Denkmalpflege (NLD) solle sich auf die „tatsächlich bedeutenden“ Fundstellen konzentrieren.

Wichtig in der Arbeit gegen die Schwächung des Denkmalschutzes ist es auch, an die Abgeordneten heranzutreten, etwa über Abgeordneten Watch:

Medienecho 

Die Petition erlangte innerhalb weniger Wochen europäische Aufmerksamkeit. Selbst die European Association of Archaeologists (EAA) schaltete sich ein und rief ihre Mitglieder international zur Unterstützung auf, da Niedersachsen mit diesem Gesetz im europäischen Vergleich im Denkmalschutz „auf den letzten Platz zurückfallen“ würde.

Bereits im September 2026 soll der Entwurf im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur beraten werden; im Herbst folgt die Debatte im Landtag.

Das Bündnis Achäologie Niedersachsen sammelt Fakten, Argumente und Stimmen für eine bessere Novelle. Es  lehnt eine Reform des Gesetzes nicht grundlegend ab, sondern sucht den konstruktiven Dialog mit dem Landesamt, den Unteren Denkmalschutzbehörden und Fachleuten aus Wissenschaft und Wirtschaft suchen.

Nordrhein-Westfalen

Am 15. Juli 2026 hat der Landtag eine Novelle der Landes­bauordnung verabschiedet, die auch gravierende Änderungen am Denkmal­schutz­gesetz mit sich bringt. 

  • NRW state parliament discusses changes to monument protection law (19.5.2026),  Dombert Rechtsanwälte . - https://dombert.de/en/nrw-state-parliament-discusses-changes-to-monument-protection-law/
    Dieser englischsprachige Bericht beleuchtet die weitreichenden Ausnahmen im novellierten Gesetz, die insbesondere Bauvorhaben für die Landesverteidigung und den Katastrophenschutz von klassischen denkmalrechtlichen Erlaubnispflichten befreien.

Sachsen 

Deutschlandweite Aspekte

Die Bundesländer - sonst immer auf ihre Kultuurhoheit pochend - nutzen die Bundesvorgaben zur Beschleunigung von Wohnungsbau und Infrastruktur (wie den Abbau von Bürokratie im Baurecht), um den Denkmalschutz pauschal als „Bremsklotz“ zu deklarieren. 
  • Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027. - https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Grundlagen/VV2026_27.html
  • Änderungen des Denkmalschutzgesetzes im Zuge des Bundeswehrfördergesetzes (August 2026), Kanzlei Kleine-Tebbe (Aug. 2026. – https://kleinetebbe.de/die-themen/aenderungen-des-denkmalschutzgesetzes/
    Hinweis auf den Gesetzentwurf zum Bundeswehrfördergesetz  

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) zog im August 2026 in ihrem zweiten „Schwarzbuch der Denkmalpflege“ eine besorgniserregende Bilanz: Bundesweit gingen in den Jahren 2024/25 über 1.000 Denkmale unwiederbringlich verloren. Die DSD kritisiert, dass viele der aktuellen Länder-Novellen reiner „politischer Durchgriff“ seien, der zu einem massiven Verlust unabhängiger Fachexpertise in den Behörden führe. 

Das Schwarzbuch der Denkmalpflege ( 324 Seiten) ist online im pdf-Format als Download verfügbar oder als gedruckte Broschüre kostenlos bestellbar unter: www.schwarzbuch-der-denkmalpflege.de


Interne Links


Donnerstag, 23. Juli 2026

Die Gesetzesänderungen und ihre Termine im Überblick

Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern haben ihre Denkmalschutzgesetze bereits handstreichartig geändert (Archaeologik 26.6.2026). In Niedersachsen und Sachsen laufen die Verfahren noch (Archaeologik 15.7.2026). In Schleswig-Holstein wird das Thema in der nächsten Legislaturperiode auf den Tisch kommen.

Die parallel laufenden Gesetzgebungsverfahren sehen zumeist die Möglichkeit der Stellungnahme von Fachverbänden vor.  Traditionell ist da die DGUF engagiert, die aktuell auch den Prozess in Nordrhein-Westfalen aktiv begleitet. 

Da aktuell alles gehäuft kommt, wird es schwierig, mit dem ja ehrenamtlichen Engagement in allen Gesetzgebungsprozessen präsent zu sein. Gefragt sind die regionalen archäologischen Gesellschaften, die aber vielfach so eng mit der jeweiligen Landesarchäologie personell und bezüglich ihrer Adresse verzahnt sind, dass sie sich kaum wirkungsvoll politisch positioniert werden können und ggf. zentrale Vorstandsmitglieder sich als Landesbeamte in diese Verfahren öffentlich nur bedingt einbringen können.

Daher ist es wichtig, dass die Gelegenheit zu Stellungnahmen in  regulären Anhörrungsverfahren, aber auch gegenüber den Landtagsabgeordneten genutzt werden - und Petitionen wahrgenommen werden. Vielfach finden die laufenden gesetzgebungsprozesse aber kaum Beachtung und finden den Weg gar nicht erst in die Medien.

Mit Hilfe von KI habe ich daher folgende Liste erstellt, die zeigen soll, wo welche Änderungen im Busch sind und wo es lohnt, die Augen offen zu halten. Dazu habe ich Google KI wie folgt gepromptet: "Stelle mir eine Liste zum aktuellen Stand der Novellierungen der Denkmalschutzgesetze in Deutschland zusammen. Bitte gib 1.) Link zum 2025 gültigen Gesetz,  2.) eine Zusammenfassung der geplanten Änderungen (insbes. Verlagerung auf Untere Denkmalschutzbehörde, Abkehr vom deklaratorischen Prinzip, Umgang mit Verursacherprinzip, Wirtschaftlichkeitsvorbehalte), 3.) Stand des Gesetzgebungsverfahrens mit Fristen zu Anhörungen und Stellungnahmen und eine 4.) Liste der eingegangenen Stellungnahmen. Die Links müssen zuverlässig stimmen. Prüfe alle Angaben gegen!"

Das Ergebnis habe ich nur geringfügig bearbeitet. Ich habe den Inhalt anhand der gebotenen Quellen punktuell geprüft, Dabei sind mir wenige offensichtliche Falschaussagen (Bremen, Sachsen-Anhalt) aufgefallen, die ich ebenso wie einige offensichtlich falsche Links entfernt habe. Für die Inhalte kann ich nicht garantieren, ich hoffe aber, dass das Gesamtbild einigermaßen korrekt ist und gerade die Angaben zu dem Stand der Gesetzgebungsverfahren stimmen. Ich habe rot markiert, wo es mir demnach sinnvoll scheint, aktiv zu werden und vorsorglich z.B. Landtagsabegordnete individuell zu kontaktieren.

Die Erosion der Denkmalschutzgesetze ist für die Wissenschaft wie auch für zahlreiche Wissenschaftler eine Katastrophe - und natürlich auch für  die jeweiligen Landschaften, die mit ihren Kulturdenkmälern auch an Lebensqualität verlieren. Unbewusst ist der Denkmalverlust auch ein Faktor, der zur Entwurzelung der Menschen und deren Radikalisierung oder jedenfalls ihre Anfälligkeit für Populisten beiträgt - die ja ihrerseits eine mythische Vergangenheit erfinden. Denkmäler sind eben auch eine Quelle kritischer historischer Erkenntnis.

 

Baden-Württemberg

1) Gültiges Gesetz (Stand 2025)

·   

Montag, 22. Juni 2026

Trend nach unten - Denkmalschutzgesetze als Belastung der Kommunen am Limit

In Nordrhein-Westfalen und in Hessen sehen Novellierungen des jeweiligen Denkmalschutzgesetzes vor, dass Verantwortungen nach unten an die Kommunen abgegeben werden soll. Das schwächt die Fachkompetenz in den Genehmigungsverfahren. Wahrscheinlich ist genau dies die Absicht dahinter.

Nordrhein-Westfalen 

Zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen hat die DGUF explizit Stellung bezogen - und dabei auch die einschlägigen Dokumente des laufenden Gesetzgebungsverfahren gesammelt.

Die Änderungen des Denkmalschutzgesetzes stecken dabei im „Dritten Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften“, das darauf zielt, eine Beschleunigung und Deregulierung von Bauverfahren durch Bürokratieabbau, Digitalisierung und den Wegfall von Prüfschritten zu erreichen.

Der Kern der Gesetzesnovelle (Drs. 18/17474) ist die vollständige Verlagerung der Entscheidungsfreiheit auf die kommunale Ebene (die Unteren Bauaufsichts- und Denkmalbehörden) bei gleichzeitiger Entmachtung der wissenschaftlichen Fachämter. Die Entscheidung wo und wie eine Grabung durchgeführt wird, kann künftig fast vollständig von fachlichen Laien getroffen werden. Zwar müssen die Denkmalfachämter zwar weiterhin über ein denkmalrelevantes Vorgehen durch die Untere Denkmalbehörde informiert werden und sie dürfen sich zum Vorhaben auch äußern, einen Einfluß auf die Entscheidung hat das aber gar nicht.  Anläufe, die Entscheidungen den  Kommunen aufzubürden, gab es schon öfters, wobei in NRW bei der letzten Novellierung vor erst 4 Jahren unter derselben zuständigen Ministerin die Führung der archäologischen Denkmalliste "mangels Kompetenz" von den Kommunen auf das Denkmalfachamt übertragen wurde. 

Gleichzeitig werden in NRW die Bearbeitungsfristen halbiert. Zeit für qualifizierte Stellungnahmen bleibt kaum noch - und bei einer Fristüberschreitung gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

Nicht nur die DGUF kritisieren das Vorhaben, sondern auch Umweltverbände und Architekten, wie auch die Kommunen und natürlich die Opposition.

Die Kommunen sehen in der Reform keine echte Entlastung, sondern eine Verlagerung von Konflikten und Arbeitsaufwand auf die lokale Ebene, während gleichzeitig das fachliche Schutzniveau der Denkmäler sinkt. Sie wehren sich dagegen, dass die fachliche Expertise der Landschaftsverbände (LVR und LWL) beschnitten und rechtlich abgewertet werden soll. Sie betonen, dass kleinere kommunale Untere Denkmalbehörden diese fachliche Detailprüfung (besonders in der Archäologie und Bodendenkmalpflege) gar nicht alleine leisten können. Den Städten und Gemeinden fehlen schlichtweg die Fachleute, um komplexe denkmalrechtliche Bewertungen eigenständig und fundiert durchzuführen. Eine Kompetenzverlagerung wird daher als reine "Verschiebung der Verantwortung" nach unten kritisiert. Wenn Kommunen ohne ausreichende fachliche Rückendeckung der oberen Denkmalschutzbehörden entscheiden müssen, befürchten sie zunehmende Rechtsunsicherheit durch eine Flut von fehlerhaften Bescheiden, Klagen von Bauherren und langwierigen Gerichtsprozessen. Das konterkariert das eigentliche Ziel der Verfahrensbeschleunigung. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass den Behörden deutlich weniger Zeit für Prüfungen und Stellungnahmen bleibt. Die Kommunen bemängeln, dass dieser künstliche Zeitdruck bei gleichzeitiger Mehrbelastung zu einem "Qualitätsabfall beim Schutz des kulturellen Erbes" führt.

Hessen 

Während NRW versucht, Denkmalschutzprüfungen zu überspringen (durch Kenntnisgabe statt Genehmigungspflicht), setzt Hessen auf ein normales Verfahren, zwingt die Behörden aber mit der drohenden automatischen Genehmigung (Genehmigungsfiktion) nach exakt 3 Monaten zu maximalem Tempo. Der Hessische Landtag hat das neue Denkmalschutzgesetz am 10. Juni 2026 in zweiter Lesung final verabschiedet. Die Novelle tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Die kommunalen Unteren Denkmalschutzbehörden entscheiden Standardfälle künftig auch in Hessen autark. Die übergeordnete Landesdenkmalpflege wird auf Kernbereiche wie das UNESCO-Welterbe beschränkt.

In Hessen soll die Denkmalfachbehörde trotz eingeschränkter Kompetenzen mehr Ressourcen für die Erforschung und Sicherung von Bodendenkmälern erhalten. Diese zusätzlichen Mittel und Stellen sind jedoch nicht für das operative Geschäft, sondern für die übergeordnete Forschung, landesweite Dokumentation, Digitalisierungsprojekte und die Sicherung von Großprojekten (wie dem UNESCO-Welterbe) gedacht. Das ist nicht als Forschungsförderung zu verstehen, sondern soll die Landesarchäologie vor allem stärker digitalisieren, um zentrale Daten schneller digital zur Verfügung zu stellen und so die kürzeren Fristen der Genehmigungsverfahren einzuhalten. Die zusätzlichen Landesressourcen verbleiben in der Landesbehörde. Bei den Unteren Denkmalschutzbehörden der Städte und Kreise kommt davon kein Personal an. Da das neue Gesetz den Kommunen die Alleinentscheidung im Alltag überträgt, müssen nun kommunale Mitarbeiter die Anträge final bewerten und rechtssicher innerhalb der 3-Monats-Frist bescheiden.  
Hessen investiert zwar in seine eigene wissenschaftliche Infrastruktur, verweigert den Kommunen aber gleichzeitig den finanziellen Ausgleich für deren personellen Mehraufwand im alltäglichen Genehmigungsverfahren. Das ist keine Besonderheit des Denkmalschutzes, sondern seit jahren das gängige Muster, dass unbequeme Aufgaben nach unten in die Kommunen verlagert werden, ohne dass auch dafür gesorft wird, das dort die finanziellen und personellen Kapazitäten vorhanden sind. Also muss dort gespart werden, wo es denn Alltag der Leute am meisten betrifft. Wahrscheinlich ist das der Hauptgrund, dass derzeit so viele populistische Parolen hören wollen.


Bayern

Auch in Bayern gab es diesbezüglich bereits eine Gesetzesänderung. Das laut bayerischer Staatsregierung (CSU/Freie Wähler) "modernste Denkmalschutzgesetz Deutschlands" verfolgt das Ziel der „Modernisierung und Entbürokratisierung“. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst formuliert dies so:

"Mit der Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wird die Denkmalpflege modernisiert und von überflüssiger Bürokratie entlastet – bei gleichbleibend hohem Schutz unseres kulturellen Erbes.
Unter dem Leitspruch „Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren“ wird die Denkmalpflege in Abstimmung mit dem Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesdenkmalrat moderner, effizienter und bürgernäher gestaltet. Dazu werden insbesondere Regelungen abgeschafft, die sich in der Praxis nicht bewährt haben, und durch flexiblere und praxistauglichere Verfahren ersetzt" (Quelle).

In Bayern liegt die Entscheidungsgewalt im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren (Art. 6 BayDSchG) traditionell schon bei den Unteren Denkmalschutzbehörden (Landratsämter/kreisfreie Städte) im Benehmen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD). Die Schwächung des Fachamtes erfolgt hier nicht primär durch die Abschaffung des Einvernehmens, sondern durch den vollständigen Wegfall von Erlaubnispflichten. Ein Katalog erlaubnisfreier Maßnahmen lässt auch im Bereich von Bodendenkmälern beispielsweise so ziemlich alle Arten von Leitungen ohne Genehmigung und Meldung zu. 

"Kommunen am Limit"

Die Verlagerung von Kompetenzen nach unten ist genau das, was die Kommunen beklagen. Das sind Aufgaben, die für sie steigenden Personalbedarf in der verwaltung begründen. Soll das Ganze von kommunaler Seite rechtssicher sein, benötigt es hier Fachpersonal. Das dürfte augenblicklich schwer zu bekommen sein und ist ein Kostenfaktor.

Die Belastung der Kommunen ist - unabhängig vom konkreten Fall des Denkmalschutze - ein wesentlicher Faktor für die Unzufriedenheit im Lande und ein Wegbereiter für Populisten. Der Trend nach unten scheint nicht nur im Hinblick auf den Denkmalschutz kontraproduktiv, sondern weit darüber hiinaus.

Just heute, 22.5.2026 veranstalten die Kommunen, initiiert vom Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte und Gemeindebund den Aktionstag am Limit:

Die Kommunen  

"haben immer mehr gesetzliche Pflichtaufgaben, die auch immer teurer werden. Das Problem: Bund und Länder legen die Aufgaben fest, sorgen aber nicht dauerhaft für ausreichende Finanzierung. Das Ergebnis: Das allermeiste Geld, das die Kommunen zur Verfügung haben, müssen sie für diese Pflichtaufgaben ausgeben. Für die so genannten „freiwilligen Aufgaben“, aber auch den laufenden Verwaltungsbetrieb ist immer weniger Geld da." 

"Ab sofort muss gelten: Wer bestellt, bezahlt auch. Alle Aufgaben, die Bund und Länder den Kommunen übertragen, müssen ausreichend finanziert sein. Ohne vollständige Gegenfinanzierung rutscht die kommunale Ebene nur weiter ins Defizit."

Die Überlegungen zur 'Vereinfachung' des Denkmalschutzes scheinen das wiederum nicht zu bedenken. Sparen auf Kosten anderer - und auf Kosten der Vergangenheit.









Montag, 23. September 2024

Rechtsanwalt darf Synagoge nicht abreissen

 Der Streit um ein Baudenkmal in Detmold wurde jetzt vor Gericht entschieden.

Eine Synagoge von 1633 - die älteste freistehende Hofsynagoge Nordwestdeutschlands - darf nicht für einen Parkplatz abgerissen werden. Das Oberverwaltungsgericht folgte der Einstufung des LWL. Der Denkmalschutz hat Vorrang gegenüber einem Parkplatz. Der Denkmaleigentümer will weitere Rechtsmittel ausschöpfen und erklärt auf seiner Seite: "Neben der Translozierung und dem schlichten Verfall des Denkmals gibt es keine Alternative, und ich kann das gar nicht oft genug sagen, damit die Vertreter der Stadt Detmold und ihre Gesinnungsgenossen von der Antifa bis zu den „Omas gegen Rechts“, und vom „Forum Offenes Detmold“ bis zur Lippischen Landeskirche und anderen religiösen Vereinigungen endlich aus ihren bunten Träumen aufwachen."

Presseberichte legen nahe, dass es im Hintergrund um eine politische Agenda gehe, der jüdisches Erbe nicht genehm ist. 

Der Bau war ursprünglich als Gartenhaus des 19. Jahrhunderts unter Denkmalschutz gestellt worden, doch Bauuntersuchungen 2010 zeigten sein höheres Alter und legen nahe, dass es sich um ein Bethaus von 1633 handelt. Die jüdische Bevölkerung war 20 Jahre zuvor aus Denkmal vertrieben worden und erhielt erst in den 1660er Jahren wieder eine offizielle Genehmigung zur Feier religiöser Feste. Das nun festgestellte Bethaus vertritt den Typ der Hofsynagoge, der darauf ausgelegt war, jüdische Religion im Verborgenen des Hinterhofes auzuüben.

Der Widerspruch des Eigentümers, läuft darauf hinaus, dass er den Wert der dendrochronologischen Datierung bestreitet und auf schriftliche Quellen verweist, die für die Zeit um 1860 einen Neubau nahelegen. Die dendrochronologische Untersuchung ist jedoch durch mehrere Proben imBaubestand abgesichert. Ein erster Fehlversuch der Datierung, auf den der Antragsteller verweist, ist wohl nicht der Sekundärnutzung der Hölzer geschuldet, sondern beruht wohl eher auf einer ungünstigen Beprobung, bei der viele Proben wohl wegen Wuchsanomalien oder einer nicht ausreichender Zahl an Jahrringen "nicht zu einem belastbaren Ergebnis" führten.  Eine Diskrepanz zwischen schriftlichen Quellen und dem bauhisorischen oder archäologischen Befund ist nicht ungewöhnlich. Wenn die Dendrodatierung in sich stimmig ist, ist hier erst der Sachevidenz zu folgen. In der Vergangenheit hat man mehr im Bestand "neu" gebaut und ein Recycling erfolgte oft nicht in Form der Wiederverwendung einzelner Hölzer, sondern ganzer Bauteile der Vorgängerbebauung.Dass der Bau in einigen Altkarten zu fehlen scheint ist auch so ein quellenkritisch zu hinterfragender Widerspruch, der aber höchst wahrscheinlich in der thematischen Intention der betreffenden Karten zu suchen ist.

 

Detmold, Bruchmauerstr. 37.Ehemalige Synagoge,
(Foto: Jan Mathys CC BY-SA 4.0 via WikimediaCommons)

Die Idee einer Translozierung übergeht die Existenz archäologischer Befunde im Boden - und den Kontext umliegender jüdischer Vergangenheit.

 

Literatur

  • F. Kaspar/ P. Barthold: Eine „vergessene“ Synagoge von 1633. Das Gebäude Bruchmauerstraße 37 in Detmold. Westfalen 96, 2018, 95–124.
  • M. Delker-Hornemann/ A. Köllner: Erste Mikwe in Detmold entdeckt. Ausgrabungen in der Freiligrathstraße in Detmold.  Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde 75, 2006, 125–133 (Digitalisat

Links

die Dokumentation der Position des Abbruch-Antragstellers:

  • http://www.hofsynagoge.de/

Eintrag auf Wikipedia s.v. Hofsynagoge Detmld: https://de.wikipedia.org/wiki/Hofsynagoge_Detmold

aktuelle Berichte

über Hinweis bei Archivalia: https://archivalia.hypotheses.org/212881

Freitag, 30. Juni 2023

Archäologie vor dem Abgrund: dringend Grabungsmitarbeiter gesucht

Aktuell laufen - wie eigentlich immer - dringende Notgrabungen vor den Schaufelradbaggern der rheinischen Braunkohle.

Obwohl Heimatforscher aus der Region frühzeitig einen Antrag auf ein Grabungsprojekt gestellt hatten, verzögerte sich die Bewilligung so lange, dass wieder nur als Notgrabung mit allerhand Kompromissen und Preisgaben dokumentiert werden kann. Es geht um die Bochheimer Höfe am Tagebau Hambach, einen Siedlungsplatz, der in der frühen Neuzeit als festes Haus ausgeprägt war. Der Baubestand wurde ohne ausreichende Bauuntersuchung abgerissen, aber immerhin konnten hier Grabungen angesetzt werden, die versprechen, Licht auf die Entstehung des Platzes zu werfen.

 

Manheim und Bochheim werden zerstört
(Foto: R. Schreg, 2019)

Das Projekt, das von den Kerpener Heimatfreunden initiiert wurde, ist offen für Laien-Archäologen, denn es ist gezielt als Citizen Science angelegt. Fachlich angeleitet werden die Grabungarbeiten im Rahmen des Projektes  von der Grabungsfirma Arthemus, die jetzt verstärkt neben weiteren ehrenamtlichen, auch studentische Mitareiter*innen sucht.

Vorausichtlich steht in nächster Zeit die Bergung einiger Brunnen an, in denen mit Feuchterhaltung zu rechnen ist. Das kommt gerade im ländlichen Raum nicht so häufig vor. Es besteht also die Chance auf etwas, das in den Medien gerne als "Sensation" bezeichnet wird...

Das Projekt ergänzt Bamberger Sondagearbeiten, deren detaiilierte Publikation noch in Arbeit ist, über die aber ein Vorbericht informiert:

  • P. Petersen/ R. Schreg. Kleiner Bagger vs. großer Bagger. Ein Schaufeltestsurvey zur Dorfgenese von Manheim (Stadt Kerpen, NRW) im Rheinischen Braunkohlerevier. Mitt. Dt. Ges. Arch. Mittelalter u. Neuzeit 34, 2021, 147-156. - https://doi.org/10.11588/dgamn.2021.1.94612

Auch im Umfeld von haus Bochheim wurden Feldbegehungen und Sondagen durchgeführt, ohne jedoch die zu vermutende frühmittelalterliche Siedlung zu finden. Sie hat gute Chancen, unerkannt abgebaggert zu werden und als historische Quelle verloren zu gehen, da mit den verfügbaren Mitteln nicht an eine angemessene flächige Prospektion zu denken ist. Im benachbarten Manheim konnte mit dieser Methodik jedoch gezeigt werden, dass die Siedlung des frühen Mittelalters südwestlich des späteren Dorfes lag, dessen Aufsiedlung im wesentlichen erst im Hochmittelalter begonnen hat (trotz einer frühmittelalterlichen Nennung!).  Offen ist hier jedoch, wie weit die Kirche und die Besiedlung ihres unmittelbaren Umfelds zurück reicht. Frühere Untersuchungen der Dorfarchäologie im rheinischen Braunkohlerevier haben selten die Ortskerne genauer untersucht, so dass die Quellen zum Verständnis der Entwicklung der Dörfer in der Region vom Kohlebagger zerstört wurden.

Die Situation der Archäologie im Rheinischen Braunkohlerevier ist seit langem prekär, doch wird dies erst in jüngerer Zeit verstärkt auch öffentlich angeprangert. Die Außenstelle Titz des LVR hat schonvor Jahren den Verlust an archäologischen Denkmälern auf 95% geschätzt.

  • M. Westphal, 70 Jahre „Landschaft in Not“: Appelle gegen die Zerstörung unseres Kulturerbes im Rheinischen Braunkohlenrevier. Archäologische Informaztionen 45, 2022, 169-176. - DOI: https://doi.org/10.11588/ai.2022.1.95267 

 

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Samstag, 9. April 2022

Verabschiedung des Denkmalschutzes

Das unausgegorene neue Denkmalschutzgesetz in NRW wurde am 5.4. vom Landtag verabscheidet.

In einer Pressemeldung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz wird deren Vorstand Dr. Steffen Skudelny zitiert: 

"Dass ein Gesetz trotz erwiesener fachlicher Mängel, Verwirrung stiftender Verfahren, gewollter Ungleichbehandlung von Denkmaleigentümern und einer Vielzahl  unbestimmter Rechtsbegriffe per Fraktionszwang wider besseres Wissen durchgedrückt wurde, ist erschütternd. Hier wird ein Gesetz ohne angemessene Debatte auf Basis falscher Behauptungen, Annahmen und Verzerrungen in einem höchst fragwürdigen Eilverfahren durchgesetzt. Die zahlreichen Eingaben und Stellungnahmen zum neuen Gesetz waren fast durchweg von Kritik durchzogen – doch sie wurden auch in der letzten Beratungsstufe schlichtweg ignoriert. Der klare Tenor der  Expertenanhörung wurde missachtet. Die Abläufe waren eines demokratischen Verfahrens unwürdig. Nun wird ein bewährtes Denkmalschutzgesetz durch ein Denkmal-NICHT-Schutzgesetz ersetzt."
 Denkmale würden als Probleme betrachtet, statt als relevanter gesellschaftlicher Wert.

Unter dem Aspekt des Denkmalschutzes sollte man auf die Abwahl der Regierung und einen neuen Anlauf in der nächsten Legislaturperiode hoffen. NRW bastelt ja andauernd an seinem Denkmalschutzgesetz und bekommt strukturelle Probleme, etwa auch im Umgang mit dem Verursacherprinzip (Braunkohle)  nicht in den Griff.
Ein Ändeurngsantrag der Grünen hätte einige der Probleme wohl besser gelöst und etwa die Bergbauprivilegien (die übrigens keine Ausnahme vom Verursacherprinzip beinhaltet!) abgeschafft. 
 

DGUF

Samstag, 2. April 2022

Noch schnell durch den Landtag?

Die Regierungsparteien CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen müssen nach derzeitigen Umfragen damit rechnen, dass sie ihre Koalition nicht in der bisherigen Form fortsetzen können.  Ein Gesetzesentwurf der NRW-Regierungsparteien zu einem neuen Denkmalschutzgesetz soll noch vor der Landtagswahl im Mai verabschiedet werden. 
Eigentlich war vorgesehen, dass das Gesetz schon 2021verabschiedet würde, doch hat die Landesregierung ihren Entwurf nach heftiger Kritik - auch von den Fachbehörden - zur Überarbeitung zurückgezogen.

Der dann überarbeitet Gesetzesentwurf, der von Expertinnen und Experten noch immer stark kritisiert wird, wurde im Februar zur ersten Lesung ins Parlament eingebracht. Eine öffentliche Anhörung des Ausschusses Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zum geplanten Gesetz fand am 18.3.2022 statt. Fünf Stunden hatten 23 Institutionen die Gelegenheit, ihre Stellung vorzubringen. Insgesamt 36 Stellungnahmen waren dem Ausschuss dazu zugegangen.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz zieht in einer Pressemeldung eine Bilanz zur Anhörung im Ausschuss und sieht erheblichen Klärungsbedarf beim neuen Denkmalschutz-Gesetz.
Das Denkmal-Schutzbündnis bemängelt das Hauruck-Verfahren und fordert ausreichend Zeit und einen offenen Diskurs, um die Defizite des Gesetzes zu beheben – und erst den runden Entwurf dann den Abgeordneten zur Abstimmung vorzulegen. Der aktuelle, überarbeitete Entwiurf wird eher als Verschlimmbesserung wahrgenommen. Ein zentraler Punkt der Kritik an der ursprünglichen Fassung war, dass die Kompetenzen von den Ämtern im LWL und LVR an die fachlich nicht mit Expertise ausgestatteten Kommunen übergehen sollten. Das wurde aufgegriffen, indem nun von einer einheitlichen landesweiten Regelung abgesehen wird und die Kommunen nur noch dann eigene Entscheidungsbefugnisse erhalten, wenn sie entsprechende Kompetenzen vorweisen können. Das wäre immerhin eine bemerkenswerte Stärkung kommunaler Stadt- und Kreisarchäologen - macht aber die Verwaltungsprozesse für die Bürgerschaft auch nicht verständlicher.

Die Kritik des Denkmal-Schutzbündnisses und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz richtet sich gegen die vorgesehenen „uneinheitlichen Verfahren“, die „ungleiche Behandlung von Denkmaleigentümern“, die „handwerklichen Mängel“ und die „fehlende Debatte“ bei der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes. Befremdet wird wahrgenommen, dass das Gesetz etablierte Verfahren abschafft und in einem Denkmalschutzgesetz fachfremde Aufgaben, wie die „Berücksichtigung der energetischen Gesamtbilanz des Bauwesens auf das Klima" oder auch die Bewältigung der Flutschäden thematisiert - Punkte, die in einer Interessenabwägung in den Genehmigungsverfahren längst gute Praxis seien. 
Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e.V. bemängelt in seiner Stellungnahme  insbesondere auch, dass Art.1 des bisherigen Gesetzes ersatzlos gestrochen werden soll. Hier heißt es: 

"Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.” 

Da es Denkmäler, als Zeugnisse der Vergangenheit, erlauben der Gesellschaft über ihre eigene Gegenwart nachzudenken, das kritische Nachdenken einer Gesellschaft - mit Hilfe ihrer Denkmäler - aber Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie ist, können eine Streichung dieses Satzes und dieses Zieles nicht ohne negativ Folgen für die Demokratie bleiben. "Wir brauchen diese Denkmäler als gegenwärtige Geschichtszeugnisse für unsere Freiheit uns selbst zu regieren." 

In NRW hat der Denkmalschutz Verfassungsrang - umso mehr befremdet die nachlässige Art des Gesetzgebungsverfahren, das als intransparent wahrgenommen wird und auch fachliche Expertise nicht eingeht.

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Freitag, 14. Januar 2022

Wissenschafts- und Publikationsfreiheit für Ausgräber*innen aus der kommerziellen Archäologie

In den Richtlinien des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe hießes , in konsequenter Fortführung früherer Praxis noch im  Mai 2021: "Bei allen auf vorliegender Genehmigung nach § 13 DSchG NRW beruhenden Ausgrabungen ... sind alle sich hieran anschließenden Veröffentlichungen des Genehmigungsinhabers (sei es in Wort, Bild oder Schrift, in gedruckter Form oder elektronisch) zuvor mit der LWL-AfW einvernehmlich abzustimmen; das Urheberrecht bleibt davon unberührt." 
Da damit alle nicht-amtlichen Archäologen unter eine Vormundschaft der Amtsarchäologie gestellt wurden, übten die DGUF und Ihre Mitglieder auf eine Depublikation dieser Richtlinien und ihre Überarbeitung hin.
Am 13.1.2022 erschien eine Neufassung der Richtlinien, die diese mehr als fragwürdige Praxis in Westfalen-Lippe nun beendet. Ähnliche Ansprüche der Ämter sind anderswo anscheinand aber durchaus noch anzutreffen, wenn auch nicht immer schriftlich fixiert.
 
Offen bleibt natürlich die Frage, wie Grabungsergebnisse aus der kommerziellen Archäologie zuverlässig der Wissenschaft und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dass die Richtlinien für das Amt ein "Recht zur Nutzung für sämtliche analoge und digitale Daten der Maßnahme, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist" vorsehen erscheint angemessen und verhältnismäßig. Wie aber kann sichergestellt werden, dass darüber hinaus die Daten der Wissenschaft und auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Dass sie dies letztlich müssen, steht m.E. außer Frage, denn die Sinnhaftigkeit und Rechtfertigung einer Notgrabungsmaßnahme und deren Finanzierung mit Steuermitteln oder aus dem Verursacherprinzip heruaus ergibt sich ja daraus, dass der originale Befund für die Gesellschaft nicht verloren ist, die Grabungsdaten (wie auch die Funde) also nicht irgendwo, kaum auffindbar und nicht nachhaltig gesichert im Privatbesitz dümpeln.
 
Wie man das in Zukunft erreichen kann, ist freilich eine offene Frage. M.E. müssten die Grabungsrohdaten in einem Repositorium lizensiert bereit stehen, eventuell mit gestaffelten Rechten zur Wahrung möglicher anderer Schutzrechte und -interessen, vielleicht auch mit einer mehrjährigen Wartefrist, die den Ausgräbern eine Chance einräumt, selbst eine weitergehende Auswertung vorzunehmen. 
Das aber ist nichts, was in Amtsrichtlinien geregelt werden kann, sondern etwas, das eine gesetzliche Regelung im Denkmalschutzgesetz erfordert - und eine übersichtliche Dateninfrastruktur.
 
Deshalb ist es wichtig, hier auf eine für Juni geplante Gemeinsame Tagung von DGUF & NFDI4Objects in Frankfurt hinzuweisen, die sich eben dieser Thematik annehmen möchte.
Problematisch ist hier übrigens auch, dass die Kosten für Auswertungen nirgendwo im normalen denkmalpflegerischen Ablauf von Notgrabungen angemessen mit berücksichtigt werden. Die Auswertung ist nicht Teil der Kosten, für die der Verursacher aufzukommen hat. Auswertungen werden daher gerne als Abschlußarbeiten an die Universitäten delegiert, was  definitiv keine Lösung sein kann Abgesehen davon, dass natürlich an der Universität ein Interesse daran besteht, dass Studierende praktische Erfahrungen in der Grabungsauswertung sammeln können, sind es einfach zu wenige Studierende um die neu anfallenden (und schon vorliegenden) Daten abzuarbeiten. Letztlich werden die Studierenden hier auch nur als günstige Arbeitskräfte gesehen. Die Auswertung und Interpretation von Grabungen ist jedoch auch eine der anspruchsvollste Arbeiten in der Archäologie, die hier strukturell immer in den Händen von Anfänger*innen bleibt. Viele meistern das, aber viele Abschlussarbeiten (v.a. BA und MA-Niveau) sind eben auch nicht so ohne weiteres publizierbar.

Man wird differenzieren müssen zwischen einer (digital zugänglichen) Materialvorlage, die Teil der Grabung und der Verursacherfinanzierung sein muss und einer tieferen wissenschaftlichen Auswertung, die fragestellungsorientiert die Datenrepositorien und Grabungsfunde (und -proben) einer Detailuntersuchung zuführt und auswertet.  Letztlich wäre das nicht unähnlich der seit langem bestehenden Kooperation/Aufgabenteilung von Archivar*innen und Historiker*innen.