Dienstag, 29. September 2015

Weitere Rezension zu Wessel

In den Archäologischen Informationen ist von Jutta Zerres eine weitere Rezension zu G. Wessel, Das schmutzige Geschäft mit der Antike. Der globale Handel mit illegalen Kulturgütern (Berlin: Ch. Links Verlag 2015) erschienen:
Vergl. Archaeologik 27.8.2015

Freitag, 25. September 2015

Der vergessene Jemen

Altstadt von Sanaa mit ihren historischen Turmhäusern
(Foto: Kotaro, 2005 [CC BY-SA 4.0] via WikimediaCommons)
Der Krieg und die Zerstörungen in Jemen treten hinter den Ereignissen in Syrien und Irak zurück.
Eine Presseschau des CEFAS - Centre Français d’Archéologie et de Sciences Sociales:
Herausgegriffen seien:

Das 2002 erbaute Museum von Dhamar mit zahlreichen Grabungsfunden aus der Umgebung wurde bei Luftangriffen am 26.Mai.2015 zerstört (siehe Archaeologik 24.6.2015):
Das Grabungshaus des DAI in Marib wurde bereits im Juni beschädigt:
Statement von Blue Shield
Statement der UNESCO

Interne Links


 

Donnerstag, 24. September 2015

Ruinenbesichtigung – Ein archäologischer Kommentar zum Referentenentwurf des neuen Kulturgutschutzgesetzes

von Jutta Zerres


Er wurde lange erwartet und bereits im Vorfeld heiß diskutiert. Am 14. September 2015 ging der „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechtes“ der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Grütters online.

Anstoß zum Relaunch war der Bericht der Bundesregierung vom April 2013, in dem festgestellt wurde, dass das bisher geltende Gesetz sich als kaum wirksames Instrument zum Kulturgüterschutz erwiesen hatte (vergl. Problem erkannt - der Bericht der Bundesregierung. Archaeologik [22.9.2013]). Hiermit soll nun Abhilfe geschaffen werden. Die neue Regelung schlägt gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe: Einerseits zielt sie darauf ab, nationales Kulturgut besser vor der Ausführung ins Ausland zu schützen, ohne Berechtigung exportiertes nationales Kulturgut zurückzubringen und bessere Grundlagen für die Rückgabe illegal nach Deutschland gelangten Kulturgutes anderer Staaten zu schaffen. Der neue Gesetzentwurf soll außerdem Richtlinien der EU umsetzen. Es geht vor allem um die Einschränkung des globalen illegalen Handels mit Kulturgut, dessen Schädlichkeit für den Erhalt und die Erforschung des kulturellen Gedächtnisses der Menschheit ausdrücklich betont wird. Dieses erscheint vor allem notwendig, da der dringende Verdacht besteht, dass Terrororganisationen sich an Raubgrabungen beteiligen und sich durch den Verkauf von Kulturgut Finanzquellen erschlossen haben.

Mit Veröffentlichung dieses Entwurfes beginnt die zweite Runde der Ressortabstimmung. Frau Grütters bittet die Länder, die kommunalen Spitzenverbände, die Fachkreise und die Verbände bis zum 7. Oktober ihre Meinungen zu äußern.

Die Erwartungen der Archäologie

Der Deutsche Verband für Archäologie (DVA) erhob in seiner Stellungnahme vom 12. August 2015 die Forderung, dass die neuen Einfuhrregelungen einen Nachweis der legalen Herkunft des Stückes (Stichworte: Lückenloser Provenienznachweis, Antikenpass, „Fahrzeugbrief“ für Antiken) und eine Ausfuhrgenehmigung des Ursprungslandes vorsehen sollten.

Dieses entspricht - etwas verkürzt - den Handlungsempfehlungen des Glasgower Archäologen Neil Brodie, der seit Jahren zum Thema des illegalen Handels mit Kulturgütern forscht. Politik, die einen nachhaltigen Schutz zum Ziel hat, sollte 
1. Den Markt am Ende der Kette bekämpfen, 
2. proaktiv und nachhaltig sein, 
3. global - nicht auf einzelne Staaten - organisiert sein, 
4. kriminelle Händler verfolgen. 
Auch die Berliner Tagung vom Dezember 2014 hat einige Grundpositionen der Archäologie sichtbar gemacht. Dazu zählt beispielsweise, wie von Hermann Parzinger gefordert, ein lückenloser Provenienznachweis.

Die Paragrafen zur Einfuhrregelung


Einfuhrregelungen

§ 28
Die Einfuhr von Kulturgut ist verboten, wenn es
1. als nationales Kulturgut von einem Mitglied- oder Vertragsstaat eingestuft oder definiert worden ist und unter Verstoß gegen dessen Rechtsvorschriften aus dessen Hoheitsgebiet verbracht worden ist,
2. unter Verstoß gegen eine im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Union, die die grenzüberschreitende Verbringung von Kulturgut ausdrücklich einschränken oder verbieten, verbracht worden ist oder
3. unter Verstoß gegen Abschnitt I Nummer 1 des Protokolls zur Haager Konvention aufgrund eines bewaffneten Konflikts verbracht worden ist.

§ 29
Ausnahmen vom Einfuhrverbot
Das Einfuhrverbot ist nicht anzuwenden auf Kulturgut, das
1. sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes nachweislich rechtmäßig im Bundesgebiet befindet oder befunden hat oder
2. zum Schutz vor den Gefahren eines bewaffneten Konflikts im Sinne des Abschnitts II Nummer 5 des Protokolls zur Haager Konvention im Bundesgebiet deponiert werden soll, um es vorübergehend zu verwahren.

§ 30
Nachweis der Rechtmäßigkeit der Einfuhr
Wer Kulturgut einführt, hat geeignete Unterlagen mitzuführen, mit denen die rechtmäßige Einfuhr nachgewiesen werden kann. Geeignete Unterlagen sind insbesondere Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftsstaates, sofern sie nach dem Recht des jeweiligen Herkunftsstaates erforderlich sind.

§ 32
Unrechtmäßige Einfuhr von Kulturgut
(1) Die Einfuhr von Kulturgut ist unrechtmäßig,
1. wenn das Kulturgut bei der Ausfuhr aus einem anderen Staat entgegen den in diesem Staat geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz nationalen Kulturgutes verbracht worden ist
a) nach dem 31. Dezember 1992 aus dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates
oder
b) nach dem 26. April 2007 aus dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates
oder
2. wenn die Einfuhr gegen § 28 oder sonstige in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften verstößt.

(2) Kann die Herkunft von Kulturgut in mehreren heutigen Staaten liegen und lässt sich keine eindeutige Zuordnung vornehmen, so ist das Kulturgut unrechtmäßig eingeführt, wenn nach dem Recht jedes in Frage kommenden Staates das Kulturgut nicht ohne Ausfuhrgenehmigung hätte ausgeführt werden dürfen und eine solche nicht vorliegt.


In § 30 wird der Nachweis einer Ausfuhrgenehmigung des Exportlandes vorgeschrieben. So weit, so gut. Von einem lückenlosen Provenienznachweis ist aber nichts mehr zu finden. Allein die Ausfuhrgenehmigung aus einem Staat ist jedenfalls keine "klare Angabe zur Herkunft und Provenienz eines Objektes", wie sie Monika Grütters selbst als das A und O der neuen Regelungen bezeichnet hat (http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/04/2015-04-22-kulturgutschutz.html).
Höchst problematisch ist die Definition des unrechtmäßigen Importes von Kulturgut in § 32. Er enthält eine Stichtagsregelung, wie sie der DVA in seiner Stellungnahme ausdrücklich ablehnt: Als illegal importiert gelten also nur solche Kulturgüter, die nach dem 31. Dezember 1992 aus einem EU-Land und nach dem 26. April 2007 aus einem Vertragsstaat (für den die UNESCO-Konvention von 1970 bindend ist) eingeführt wurden. Im Klartext: Alle Objekte, die vor diesen Stichtagen nach Deutschland verbracht wurden, sind legal - auch wenn sie aus Raubgrabungen stammen.

Befürchtungen, dass genau eine solche Fristenregelung das neue Gesetz ruinieren werde:


Regelungen für den Handel


Pflichten beim Inverkehrbringen von Kulturgut

§ 40 Verbot des Inverkehrbringens

(1) Verboten ist das Inverkehrbringen von Kulturgut, das abhandengekommen ist, rechtswidrig ausgegraben oder unrechtmäßig eingeführt worden ist.
(...)
Hier stellt sich die Frage, wie dies praktisch umgesetzt werden soll. Wird in einem solchen Fall pauschal von einer Herkunft aus einer illegalen Quelle ausgegangen? Ungeklärt ist an dieser Stelle auch, wer den Nachweis der legalen oder illegalen Herkunft erbringen muss. Der Handel oder der Herkunftstaat? Wer weisst nach, dass Funde aus einer Raubgrabung stammen. Bei der großen Masse, die sich heute auf dem Markt befindet muss davon ausgegangen werden, dass dies die Regel ist. Dieser Paragraph dürfte aber so zu lesen sein, dass aktiv die Raubgrabung nachgewiesen werden muss. Das ist unmöglich und unsinnig.
Ist die Befristung aus § 32 unwirksam, wenn der Nachweis doch ausnahmsweise einmal geführt werden kann?  Wenn die Umkehr der Beweislast eine Leitlinie dieses neuen Gesetzes sein soll, dann ist dieses die Aufgabe des Importeurs bzw. Veräußerers.


Der Handel mit legalem Kulturgut setzt die Wahrung detaillierter Sorgfaltsvorschriften voraus:

§ 41
Allgemeine Sorgfaltspflichten
(1) Wer Kulturgut in Verkehr bringt, ist verpflichtet, zuvor mit der erforderlichen Sorgfalt zu prüfen, ob das Kulturgut
1. abhandengekommen ist,
2. unrechtmäßig eingeführt worden ist oder
3. rechtswidrig ausgegraben worden ist.

(2) Die allgemeine Sorgfaltspflicht nach Absatz 1 ist von jedem oder jeder, der oder die Kulturgut in Verkehr bringt, anzuwenden, wenn sich einer vernünftigen Person aufdrängen müsste, dass einer der in Absatz 1 genannten Tatbestände in Betracht kommt.
Dies gilt insbesondere, wenn bei einem früherem Erwerb des Kulturgutes, das in Verkehr gebracht werden soll,
1. ein außergewöhnlich niedriger Preis ohne nähere Begründung gefordert wurde,
2. der Verkäufer bei einem Kaufpreis von mehr als 5 000 Euro Barzahlung verlangt hat oder
3. ein besonders wertvolles Kulturgut von privater Hand verkauft wurde.
(3) Die erforderliche Sorgfalt umfasst die Prüfung einschlägiger Informationen, die mit zumutbarem Aufwand zu beschaffen sind, oder jede andere Prüfung, die eine vernünftige Person unter denselben Umständen des Inverkehrbringens unternehmen würde.

In § 42 wird erläutert, welche Maßnahmen diese Sorgfaltspflicht beinhaltet:

§42
Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen
Wer in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit Kulturgut in Verkehr bringt, ist verpflichtet, zuvor zu den Pflichten nach § 41
1. Name und Anschrift des Veräußerers, des Einlieferers, des Erwerbers oder des Auftraggebers festzustellen,
2. eine Beschreibung und eine Abbildung anzufertigen, die geeignet sind, die Identität des Kulturgutes festzustellen,
3. die Provenienz des Kulturgutes zu prüfen,
4. Dokumente, die eine rechtmäßige Ein- und Ausfuhr belegen, zu prüfen,
5. Verbote und Beschränkungen zur Ein- und Ausfuhr sowie zum Handel zu prüfen,
6. zu prüfen, ob das Kulturgut in öffentlich zugänglichen Verzeichnissen und Datenbanken eingetragen ist,
7. eine schriftliche oder elektronisch übermittelte Erklärung des Einlieferers oder Veräußerers einzuholen, dass dieser berechtigt ist, über das Kulturgut zu verfügen.

Die Pflichten nach Satz 1 Nummer 2 lassen urheberrechtliche Vorschriften unberührt. Die Pflichten nach Satz 1 Nummer 3 bis 6 sind nach Maßgabe des zumutbaren Aufwandes, insbesondere der wirtschaftlichen Zumutbarkeit, zu erfüllen.

(2) Die zusätzlichen Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 gelten nicht
(...)
(3) Die zusätzlichen Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 gelten ferner nicht
1. für archäologisches Kulturgut als Einzelstück, dessen Wert 100 Euro nicht übersteigt,
2. für archäologisches Kulturgut als Einzelstück, dessen Wert 2 500 Euro nicht übersteigt, wenn der Besitzer nachweist, dass es sich seit mindestens 20 Jahren im Besitz der Familie befunden hat oder in diesem Zeitraum mehrfach den Eigentümer gewechselt hat,
3. für alles andere Kulturgut, dessen Wert 2 500 Euro nicht übersteigt.

Maßgeblicher Wert ist bei einem Kauf der gezahlte Preis, in sonstigen Fällen ein begründeter inländischer Schätzwert


Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten und die Ausfuhrregelung sind also an den Geldwert des Kulturgutes gebunden. Aus archäologischer Sicht ist das inakzeptabel: Eine Raubgrabung ist und bleibt eine Raubgrabung, die wichtige Erkenntnismöglichkeiten aus dem Fundkontext vernichtet. Es ist gleichgültig, ob dabei "nur" eine stark korrodierte "Schrottmünze" oder eine Himmelsscheibe von Nebra geborgen wurde. Wenn mit diesem neuen Gesetz konsequent verhindert werden soll, dass Artefakte aus illegalen Quellen nach Deutschland eingeführt und verkauft werden, dann müssen alle Objekte der Sorgfaltspflicht unterliegen. Den Wert eines archäologischen Objekts mit Geld zu beziffern, ist grundsätzlich unsinnig. Er liegt in seiner Aussagekraft und der hat mit Geldwert überhaupt nichts zu tun. Hier werden die Prioritäten falsch gesetzt.

§ 44
Erhöhte Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen
Bei Anwendung der Sorgfaltspflichten gilt der Maßstab der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nach § 42 Absatz 1 Satz 3 nicht für Kulturgut,
1. bei dem nachgewiesen oder zu vermuten ist, dass es zwischen 1933 und 1945 NS verfolgungsbedingt entzogen worden ist, es sei denn, das Kulturgut ist an seinen ursprünglichen Eigentümer oder dessen Erben zurückgegeben worden oder diese haben eine andere abschließende Regelung im Hinblick auf den Entzug getroffen,
2. das unter eine der Kategorien gefährdeter Kulturgüter der Roten Listen des Internationalen Museumsrates fällt oder
3. für das ein Verbot zur Ein- und Ausfuhr sowie zum Inverkehrbringen nach einer Verordnung der Europäischen Union maßgebend ist.
Auf Kulturgut nach Satz 1 findet § 42 Absatz 3 keine Anwendung.


Fazit


Oberflächlich betrachtet sind die zentralen Forderung der Archäologie nach dem Herkunftsnachweis und der Exportgenehmigung des Herkunftslandes erfüllt. In der Tat geht das Gesetz mit den Einfuhrregelungen und den detaillierten Sorgfaltspflichten (Umkehr der Beweislast) schon deutlich weiter als das bisherige Gesetz (was nicht wirklich schwer ist). Schaut man dann allerdings in die Details, dann entpuppt sich dieser Entwurf als eine stark ausgehöhlte Ruine des ursprünglichen Vorhabens. Vor allem die Stichtagsregelung in § 32, die faktisch alle Objekte, deren Einfuhr vor dem Datum erfolgte, legalisiert und handelbar macht, sollte für archäologische Funde unbedingt gestrichen werden. Durch die Hintertür wird der Markt hier reingewaschen und es gibt keinerlei Möglichkeit, kriminelle Raubgräber und Hehler zu verfolgen - und sicher zu stellen, dass das Gesetz - wie eigentlich beabsichtigt - auch dem Kampf gegen den Terrorismus nutzt.

Die Sorgfaltspflicht muss für alle Objekte unabhängig von ihrem Geldwert gelten. Hier wurden zu viele Konzessionen an den Handel gemacht, die auf Kosten des Kulturgüterschutzes gehen.

Ruinenbesichtigung
(Bild: Alexis, CC0 Public Domain via Pixabay)
Man muss konstatieren, dass Frau Grütters - wenn der Gesetzesentwurf denn so umgesetzt werden sollte - die selbstgesteckten, hohen Ansprüche, nämlich gegen den weltweiten illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen oder gar dem Terrorismus einige Finanzquellen abzudrehen, kaum erfüllen wird. Erst recht werden damit keine internationalen Massstäbe gesetzt.

Sicher ist mit diesem Beitrag der Gesetzentwurf aus archäologischer Sicht noch nicht ausdiskutiert. Für den Nicht-Juristen ist es schwer, zu erfassen, wie sich die Paragraphen in der Praxis und vor Gericht auswirken werden. Der jetztige Gesetzesentwurf wird aber sicher seinen Zielen nicht gerecht.

Links


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Kommentare

Es gibt bestimmt noch weitere Punkte, die anzumerken wären! Kommentare dazu sind ausdrücklich willkommen.
Auf Twitter können Kommentare unter den Hashtag #KultgSchG hinterlassen werden.


Dienstag, 22. September 2015

Near Eastern Archaeology Special Issue: The Cultural Heritage Crisis in the Middle East


Das Sonderheft der Zeitschrift Near Eastern Archaeology zur Kulturgutvernichtung im Nahen Osten ist (derzeit?) frei zugänglich:

Inhalt

Ground-Based Observations of Cultural Heritage Incidents in Syria and Iraq (pp. 132-141)
Michael D. Danti
DOI: 10.5615/neareastarch.78.3.0132
Stable URL: http://www.jstor.org/stable/10.5615/neareastarch.78.3.0132

Satellite Imagery-Based Analysis of Archaeological Looting in Syria (pp. 142-152)
Jesse Casana
DOI: 10.5615/neareastarch.78.3.0142
Stable URL: http://www.jstor.org/stable/10.5615/neareastarch.78.3.0142

Responding to a Cultural Heritage Crisis: The Example of the Safeguarding the Heritage of Syria and Iraq Project (pp. 154-160)
Salam Al Quntar, Katharyn Hanson, Brian I. Daniels and Corine Wegener
DOI: 10.5615/neareastarch.78.3.0154
Stable URL: http://www.jstor.org/stable/10.5615/neareastarch.78.3.0154

Mapping the Heart of Mesopotamia: A Bittersweet Legacy in the Landscape of War (pp. 162-168)
Suzanne E. Bott
DOI: 10.5615/neareastarch.78.3.0162
Stable URL: http://www.jstor.org/stable/10.5615/neareastarch.78.3.0162

ISIS, Heritage, and the Spectacles of Destruction in the Global Media (pp. 170-177)
Ömür Harmanşah
DOI: 10.5615/neareastarch.78.3.0170
Stable URL: http://www.jstor.org/stable/10.5615/neareastarch.78.3.0170

An Update on the Looting of Archaeological Sites in Iraq (pp. 178-186)
Elizabeth C. Stone
DOI: 10.5615/neareastarch.78.3.0178
Stable URL: http://www.jstor.org/stable/10.5615/neareastarch.78.3.0178


The War-Ravaged Cultural Heritage of Afghanistan: An Overview of Projects of Assessment, Mitigation, and Preservation (pp. 187-195)
Gil J. Stein
DOI: 10.5615/neareastarch.78.3.0187
Stable URL: http://www.jstor.org/stable/10.5615/neareastarch.78.3.0187

Archaeological Looting in Egypt: A Geospatial View (Case Studies from Saqqara, Lisht, and el Hibeh) (pp. 196-203)
Sarah Parcak
DOI: 10.5615/neareastarch.78.3.0196
Stable URL: http://www.jstor.org/stable/10.5615/neareastarch.78.3.0196

Archaeology and Cultural Heritage in Post-Revolution Libya (pp. 204-211)
Susan Kane
DOI: 10.5615/neareastarch.78.3.0204
Stable URL: http://www.jstor.org/stable/10.5615/neareastarch.78.3.0204

“Why Is No One Talking about Libya's Cultural Destruction?” (pp. 212-217)
Neil Brodie
DOI: 10.5615/neareastarch.78.3.0212
Stable URL: http://www.jstor.org/stable/10.5615/neareastarch.78.3.0212

Montag, 21. September 2015

Homo naledi warnt!

Homo naledi - ein Neufund menschlicher Fossilien aus Südafrika - ging die letzten Wochen durch die Presse. Interessant: Die Diskussion um Ansprüche, Medialisierung, die Rolle der Politik und das wissenschaftliche Publizieren.

"Homo naledi"
(Foto: Lee Roger Berger research team [CC BY 4.0] via Wikimedia Commons)

Problematisch ist die Bestimmung als neue Art (mehrfach werden Stimmen laut, die homo naledi in der Variationsbreite des homo erectus sehen) und die Behauptung, es würde sich um eine Bestattung handeln. 
Die Finanzierung und Präsentation des Fundes durch die südafrikanische Regierung und die Beteiligung von National Geographic haben sicherlich zur Medialiserung beigetragen. Für Verwunderung sorgt die wissenschaftliche Publikation, die nicht in einer hochgerankten Zeitschrift erschienen ist. Lee Berger erklärt, die Zeitschrift "nature" habe mit ihrem Artikelformat nicht genug Platz geboten, um den Fund angemessen zu beschreiben. Schließlich ist die Publikation in der Zeitschrift eLife erschienen, die bewusst auf Open Access und ein Ranking verzichtet, das mehr vom Namen der Zeitschrift als vom Inhalt bestimmt sei. Auch hier hat der Artikel ein peer review durchlaufen. 
In der Wissenschaft wird es teils positiv aufgenommen, dass die Publikation sich nicht am Geschäftsmodell von 'Nature' orientiert, sondern den eigenen Bedürfnissen Rechnung trägt.
Teils wird aber auch hinterfragt, ob ein Artikel in 'Nature' deshalb nicht zustande gekommen sei, weil es eben zu wenig stichhaltige Argumente für die Bestimmung einer neuen Art und einer bewussten Bestattung gäbe. Tatsächlich stehen grundlegende Untersuchungen - wie die Datierung des Fundes - noch aus. Der Spiegel thematisiert die langen Publikationszeiträume von Fossilfunden.
Der homo naledi konfrontiert uns also mit der Frage:
Welchen Raum bietet man außerwissenschaftlichen Interessen an einer Publikation? Die Forscher um Berger haben sich auf eine Medialisierung durch Regierung und NG eingelassen, aber (womöglich nicht ganz freiwillig) die Kommerzialisierung durch einen Wissenschaftsverlag zurück gewiesen und sich für eine rasche Publikation und Open Access entschieden.

Links:

Nachtrag (21.9.2015):

Samstag, 19. September 2015

"Es ist wichtiger, die Händler aus dem Markt zu nehmen" - EAA-Session zum Scheitern des internationalen Kulturgutschutzes

[see also English blogpost]
Angesichts von Zerstörungen, Plünderungen und andauernden Angeboten von Raubgrabungsgut im Handel, bei ebay und auf Auktionen stellt sich die Lage des internationalen Kulturgutschutzes mehr als deprimierend dar. Prinzipiell sind die bisherigen Bemühungen gescheitert!
 

Session bei der EAA in Glasgow

Bei der Tagung der European Association of Archaeologists (EAA) in Glasgow widmete sich am 2.9.2015 eine Sektion dem "Culture Trafficking: Research into the global traffic in cultural objects at the University of Glasgow (Illegaler Kulturguthandel - Forschungen zum illegalen Handel mit Kulturgütern an der Universität Glasgow" dem Thema. Vor allem wurden hier die Einblicke in das Dunkelfeld des illegalen Handel mit Kulturgütern präsentiert, die das Glasgower Projekt Culture Trafficking, für die Jahre 2012-16 finanziert mit ERC-Mitteln, erarbeiten konnte.

Beispiel Kambodscha

Koh Ker, Prasat Thom
Tempel von Koh Ker
(Foto: Arian Zwegers [CC BY 2.0] via flickr)
Sehr aufschlussreich ist beispielsweise die Untersuchung zur Rolle von Kulturgütern für die Guerillabewegung der Roten Khmer in Kambodscha, die Tess Davies vorgestellt hat. Im Zeitraum von 1975 bis zu ihrer Auflösung 1998 veränderte sich diese von einer propagandistischen Aneignung hin zu einer kommerziellen Ausbeutung durch Tempelraub und Raubgrabung. Mit der Zerstörung von buddhistischen Tempeln, christlicher Kirchen und islamischer Moscheen finden sich auch hier eine bilderstürmerische Ideologie. Diese richteten sich jedoch weniger gegen Altertümer, die der eigenen Traditionsbildung der Roten Khmer dienten. Wurde der Handel mit Kulturgütern von den Roten Khmer anfangs einfach besteuert - wie dies im Prinzip auch westliche Staaten tun - so engagierten sich spätere Kommandeure der Roten Khmer persönlich im Handel. Die Glasgower Forschungen zeigen die Schmuggelwege aus Kambodscha über Mittelsmänner in der Grenzregion hin zu renommierten Händlern in Bangkok, von wo aus die Ware weiß gewaschen in den Westen gelangt. Ein großer Teil des Gewinns verbleibt bei diesen Händlern, gewissermaßen als Entlohnung für die Übernahme des Risikos der Antikenwäsche. Mittlerweile gibt es in Kambodscha keinen einzigen Tempel mehr, der vom Raub der letzten Jahrzehnte verschont worden wäre. Einiges findet sich in westlichen Museen (vergl. The Secret of Cambodia’s Mythic Koh Ker Warrior: Archaeological Insight. Devata.org [1.3.2012]; Archaeologik 26.10.2012). In steigender Anzahl werden nun Gräber geplündert. An vielen Stellen konnte Tess Davies Parallelen zu den aktuellen Entwicklungen bei Daesh/IS aufzeigen.
  • S. Mackenzie / T. Davis, Temple Looting in Cambodia: Anatomy of a Statue Trafficking Network. British Journal of Criminology 54(5), 2014, 722-740 - doi:10.1093/bjc/azu038

Schutz vor Ort ist unrealistisch!

Calakmul, Mexiko:
Die Stele wurde von Plünderer seitlich abgearbeitet,
um das Relief besser verkaufen zu können
(Foto: Donna Yates [CC BY NC SA 4.0]
via WikimediaCommons)
Donna Yates Beitrag zu Bolivien und Belize führte in zwei archäologisch fundreiche Regionen Lateinamerikas. Sie zeigte auf, wie internationale Abkommen den Realitäten vor Ort gar nicht gerecht werden können. Die Verpflichtungen der Staaten zum Schutz ihres Kulturguts sind unrealistisch, wenn beispielsweise keine Elektrizität für eine Alarmanlage zur Verfügung steht, in den betreffenden Dörfern nur noch wenige alte Menschen wohnen und weder Polizei noch Staatsanwaltschaft vor Ort existent sind. Schutzmaßnahmen vor Ort - die der Kunsthandel als Lösung des Problems propagiert und mit denen er seine Verantwortung abschieben möchte - können Plünderungen vor Ort nicht stoppen. Auch bilaterale Abkommen, wie sie die USA als MoU mit auch mit Belize und Bolivien (trotz eines eher angespannten diplomatischen Verhältnisses) geschlossen hat, sind keine brauchbaren Instrumente: Ähnlich wie im Vorderen Orient werden Raubgrabungsgüter mit Provenienzen versehen, die über die Grenzen moderner Staaten hinaus weisen. Der Kulturraum der Maya umfasst heute Mexiko, Guatemala, Honduras, El Salvador, und eben Belize.
  • D. Yates, Church Theft, Insecurity, and Community Justice: The Reality of Source-End Regulation of the Market for Illicit Bolivian Cultural Objects’. European Journal on Criminal Policy Research 20(4), 2014, 445–457. - doi 10.1007/s10610-014-9232-z (bei Trafficking Culture)

Der Weg der Objekte

Weitere Beiträge der Session zeigten auf, wie auch heute noch Kollegen aus der Archäologie von Raubgrabungen profitieren: Noch immer gibt es dicke akademische Monographien, die völlig unkritisch Funde aus dem Kunsthandel editieren, insbesondere Keilschrifttexte. Die auch wissenschaftlich quellenkritisch notwendige Aufklärung dubioser Provenienzen fehlt dabei häufig. In der Diskussion wurde mehrfach die Meinung vertreten, dass Archäologen sehr wohl Funde aus Raubgrabungen bearbeiten und publizieren sollten - allerdigs eben nur mit einer kritischen Dokumentation und klaren Darstellung der fragwürdigen Provenienzen. Dadurch werden Möglichkeiten für ein Markt-Monitoring geschaffen, dessen Bedeutung der Beitrag von Christos Tsirogiannis aufgezeigt hat. Aus dem Vergleich aktueller Auktionskataloge und den Abbildungen aus verschiedenen Publikationen ist es gelungen, den Weg einiger Funde durch den Markt aufzuklären und einen Beitrag zu leisten, zu verstehen, welche Rolle einzelne Händler und große Auktionshäuser in dem Geschäft spielen. Konkret konnte gezeigt werden, wie Funde, die schon einmal im Rahmen des Medici-Falls 1995 von der Polizei sichergestellt worden waren, nun wieder im Kunsthandel mit verschlüsselten Provenienzen auftauchen.

Scheitern auf ganzer Breite

Vor allem Neill Brodies Vortrag brachte eine umfassende Problemanalyse und damit auch einige konkrete Handlungsempfehlungen für die Politik - die gerade auch bei der deutschen Gesetzesnovellierung berücksichtigt werden müssten. Die Politik verfolgte mit ihren Maßnahmen bisher zwei Ziele: Zum einen den Schutz der Fundstellen vor Ort und zum anderen eine Rückführung von Raubgütern in die Herkunftsstaaten. Für Brodie ist die Kulturgüterpolitik der letzten Jahrzehnte gescheitert, da diese Ziele weder zu erreichen, noch sinnvoll sind. Konkret benennt er vier Gründe: 
  1. Schutz vor Ort
  2. eine reaktive Politik
  3. länder- und situationsspezifische Maßnahmen
  4. Bedeutung der Sicherstellung und Rückführung von Raubgrabungsgut.
Für einen Schutz vor Ort gibt es schlichtweg zu viele Fundstellen und gerade ärmere Staaten können adäquate Schutzmaßnahen gar nicht gewährleisten. Ein Schutz vor Ort kann prinzipiell nur unter Friedensbedingungen funktionieren, nicht aber in Krisen- und Kriegszeiten, wenn er besonders notwendig ist. Auf  aktuelle Bedrohungen vor ort wird allenfalls reagiert - mit großen Verzögerungen und oft eher improvisierten Maßnahmen. Brodie verwies auf den Ausbruch des Bürgerkriegs in Syrien 2011 und den Erlaß eines Handelsverbots mit syrischen Antiken erst im Frühjahr 2015.
Da solche Maßnahmen länder- und situationsspezifisch sind, werden sie mit den üblichen unklaren 'Provenienz'angaben probemlos umgangen. Heute profitiert Daesh von dieser unglücklichen Politik, denn sie unterbindet den Handel in keinster Weise.
Eine Sicherstellung und Rückführung von Raubgrabungsgut ist damit nicht zu erreichen - und als politisches Ziel auch unsinnig, denn die betreffenden Objekte haben ihren im Fundkontext liegenden historischen Wert längst verloren, die historischen Fundstellen vor Ort sind dann längst zerstört. Durch das Ziel der Rückgabe werden die genauen Wege der Raubgüter meist gar nicht erst aufgeklärt, da sich meist gar nicht bestimmten lässt, welcher moderne Staat Ansprüche anmelden könnte. Gelingt dies einmal doch, entgehen die Händler weiteren Ermittlungen und Verfolgungen einfach damit, dass sie Eigentumsansprüche aufgeben, eine Rückgabe zulassen, und sich dann für ihren "verantwortungsvollen" Umgang mit Kulturgütern feiern lassen.

Eckpunkte einer künftigen Politik

Aus dieser Problemlage folgen Brodies Handlungsempfehlungen.


Künftige Politik für den Kulturgutschutz muss:
  1. den Markt am Ende der Kette bekämpfen!
  2. proaktiv und nachhaltig sein
  3. global - nicht auf einzelne Staaten - orientiert sein und
  4. die kriminellen Händler verfolgen.
In der Schlußdiskussion wurde von Seiten der Glasgower Gruppe betont, dass anstelle befristeter Projekte andauernde Anstrengungen notwendig sind, um laufend den Markt zu beobachten. Dies könne nur von einer langfristig arbeitenden Institution übernommen werden. Eine Perspektive dafür fehle derzeit. Solches kann nur in internationaler Zusammenarbeit erfolgen, weshalb es im übrigen irritierend war, dass die deutschen Ansätze mit ILLICID in dieser Gruppe keinerlei Notiz gefunden haben (wie auch, dass kaum deutsche Teilnehmer in der Session saßen). Deutlich wurde auch, dass sich die Institutionen der Forschungsförderung - explizit genannt wurde die DFG - sich hier für nicht zuständig sehen. Die Beobachtung und Aufklärung des Antikenhandels wird von archäologischer Seite nicht als Forschung gesehen. Aber auch innerhalb der akademischen Kriminologie hat der Themenkomplex kaum Akzeptanz (Beitrag S. Mackenzie), da er hier viel zu anwendungsbezogen erscheint.


Programm der EAA-Session am 3. September 2015

Chair: Dr. Christos Tsirogiannis
Organiser(s): Dr. Christos Tsirogiannis, Prof. Simon Mackenzie, Dr. Neil Brodie, Dr. Donna Yates, Ms. Terressa Davis

  • 1330 - 1340 Introduction
  • 1340 - 1400 The interface between criminology and archaeology: trafficking culture, S. Mackenzie (University of Glasgow)
  • 1400 - 1420 Cultural property protection policy failure in Syria, N. Brodie (University of Glasgow)
  • 1420 - 1440 Preventing protection: On-the-ground barriers to effective cultural property policy in Bolivia and Belize, D. Yates (University of Glasgow)
  • 1440 - 1530 Discussion
  • Coffee break
  • 1600 - 1620 Lessons in Cultural Heritage Preservation: Learning About the Illicit Antiquities Trade from the Cambodian Civil War, T. Davis (Antiquities Coalition)
  • 1620 - 1640 Inside Job: The Effects of Archaeological Involvement on the Illicit Antiquities Trade, M. Lambert (University of Glasgow)
  • 1640 - 1700 An evidence-driven approach to mapping illicit antiquities networks, C. Tsirogiannis (University of Glasgow)
  • 1700 - 1800 Discussion


Links


"It is more important to remove the dealers from the market" - EAA session concerning the failure of the international cultural heritage protection

Facing destruction, looting, and ongoing offers of illegal excavated items, traded on eBay and at auction houses, the situation of the international cultural heritage protection looks more than depressing. In principle, the previous efforts have failed!

Session at the EAA in Glasgow


One of the sessions at the meeting of the European Association of Archaeologists (EAA) in Glasgow on 02.09.2015 dealt with the topic "Culture Trafficking: Research into the global traffic in cultural objects at the University of Glasgow".  The session provided interesting insights into the darkfield of illicit trafficking in cultural goods. It was organised and formed by the Glasgow project Culture Trafficking, financed with ERC funds for the years 2012-16.

Example Cambodia

Koh Ker, Prasat Thom
Tempel von Koh Ker
(Foto: Arian Zwegers [CC BY 2.0] via flickr)
Very revealing, for example, is the research into the role of cultural goods for the Guerrilla movement of the Red Khmer in Cambodia, that was presented by Tess Davies. In the period from 1975 until its dissolution in 1998, it changed from a propagandistic appropriation towards a commercial exploitation by sacrilege and illegal excavations. With the destruction of Buddhist temples, Christian churches and Islamic mosques, an iconoclastic ideology is visible. These were directed less against antiquities that served the formation of their own tradition of the Khmer Rouge. If the trade in cultural goods by the Red Khmer in the beginning was simply taxed - in principle like common in Western states - later commanders of the Khmer Rouge were personally engaged in the trade. The Glasgow researches show the smuggling routes from Cambodia via middlemen into the border region towards reputable dealers in Bangkok, from where the “white washed “goods reached the West. A large share of the profit remains with these dealers as sort of a compensation for the assumption of the risk of laundering antiquities.  Meanwhile, there is not a single temple in Cambodia that has been spared from the robbery in recent decades. Many of them can be found in western museums and auction houses (comp. The Secret of Cambodia’s Mythic Koh Ker Warrior: Archaeological Insight. Devata.org [1.3.2012]; Archaeologik 26.10.2012). Now graves are being looted in an increasing number. In many cases, Tess Davies was able to demonstrate parallels to the current developments within Daesh  / IS.
  • S. Mackenzie / T. Davis, Temple Looting in Cambodia: Anatomy of a statue Trafficking Network. British Journal of Criminology 54 (5), 2014, 722-740 - doi: 10.1093 / BJC / azu038

Mittwoch, 16. September 2015

Japan fordert seine Universitäten auf, die Sozial- und Kulturwissenschaften abzuschaffen


Das Geld soll für Nützlicheres ausgegeben werden. 26 von 60 japanischen Universitäten haben schon zugesichert, der Forderung der Politik nachzukommen.

Montag, 7. September 2015

Zum Umgang mit Massenfunden

Das österreichische Bundesdenkmalamt stellt zum Download bereit:
Nikolaus Hofer (Hrsg.),  »Massenfunde – Fundmassen. Strategien und Perspektiven im Umgang mit Massenfundkomplexen« , Fachgespräch  21. August 2014, Mauerbach (Niederösterreich). Fundberichte aus Österreich/Tagungsband 2 (Horn: Berger 2015) - 2410-9193 (als pdf)
Als Hauptproblem bei der wissenschaftlichen Auswertung der ›Fundmassen‹ erweist sich somit – wenig überraschend – einmal mehr die Bereitstellung einer adäquaten finanziellen und personellen Ausstattung für Aufarbeitungsprojekte."
(N. Hofer, S. 8)

Inhalt

  • Nikolaus Hofer:
    Tagungsbericht zum Fachgespräch »Massenfunde – Fundmassen« am 21. August 2014 in der
  • Kartause Mauerbach / Alice Kaltenberger:
    Scherbenmassen und kein Ende – eine nicht verrottende Hinterlassenschaft. Keramische Massenfunde und Fundmassen als wissenschaftliches Potenzial
  • Daniela Kern:
    Gedanken zur Auswertung großer Siedlungsmaterialien anhand von Beispielen aus Ostösterreich
  • Maria Windholz-Konrad:
    Die Verwaltung der enormen Fund- und Datenmengen aus 20 Jahren archäologischer Forschung im steirisch-oberösterreichischen Salzkammergut
  • Hauke Jöns:
    Überlegungen zur wissenschaftlichen Analyse von Fundmassen. Forschungsstrategien zwischen Desideraten und Machbarkeiten im Grenzbereich von Natur- und Kulturwissenschaften
  • Claudia Theune:
    Archäologische Fundmassen und Massenfunde aus ehemaligen Konzentrationslagern
  • Andreas Heege:
    Keramische Fundmassen und Massenfunde. Bearbeitungsbeispiele aus Liechtenstein,

Samstag, 5. September 2015

Zerstörung mit EU-Mitteln und guten Freunden

Ein Skandal bei der Restaurierung von Kirchenburgen in Siebenbürgen:
Sanierungsarbeiten unter Vernichtung historischer Substanz und ohne begleitende archäologische Untersuchungen. 

Kirchenburg von Viscri
(Foto: R. Schreg, 2004)
Links
Leitstelle Kirchenburgen:

Dienstag, 1. September 2015

Die Daesh-Hölle in Palmyra (Syrien und Irak, August 2015)

Im August rückt Palmyra ins Zentrum der Aufmerksamkeit: Mord und Sprengung durch Daesh. Ich habe bewusst darauf verzichtet, die Nachrichten über die Zerstörung des Baalschamin-Tempels und nun auch des Baaltempels als eigene Blogposts auf Archaeologik zu "würdigen". Das arbeitet den Idioten von Daesh in gewisser Weise zu, hilft es doch deren Propaganda und Terror zu verbreiten. Im Sinne einer Beobachtung und gewissen Dokumentation und Information spielen die Ereignisse hier im monatlichen Bericht gleichwohl eine zentrale Rolle.
Derzeit scheint die Aufregung um Mord und Zerstörung davon abzulenken, dass Daesh im Norden Syriens weitgehend ungehindert im Vormarsch ist.

19.8. - Der Mord an Khaleed al-Asaad

(siehe Archaeologik 19.8.2015)
Inzwischen gibt es Nachrichten über Leichenschändung, aber auch Spekulationen über die Mordmotive des Daesh. Offenbar verstösst für die Verbrecher des Daesh jede Auseinandersetzung mit der heidnischen Vergangenheit gegen ihre engstirnigen Glaubensvorstellungen. Oder wie soll man den bestialischen Mord am pensionierten Leiter der Grabungsstätte von Palmyra Khaleed al-Asaad verstehen? 
Eine Erklärungsmöglichkeit stellt TheAtlantic dar. Khaleed al-Asaad war von Daesh schon vor einem Monat gefangen genommen worden. Möglicherweise wollten sie in Erfahrung bringen, wo die Funde aus dem Museum versteckt worden sind, um Kapital daraus zu schlagen. Diesen Verdacht äußert jedenfalls The Atlantic, der in diesem Zusammenhang auf die Rolle des Antikenhandels für die Finanzierung des Terrorregimes verweist. Mord also, um Ware für den illegalen Antikenhandel zu beschaffen?
Auch die Welt verweist darauf, dass Asaad dafür verantwortlich ist, dass die Museumsbestände vor Daesh vor deren Einmarsch in Sicherheit gebracht werden konnten - und auf die Rolle solcher Funde für die Finanzierung des Terrors. Die Welt spricht von einem "Krieg gegen die Archäologie"

(Zelidar [CC BY SA 3.0] via Wikimedia Commons)

'Archaeology in Syria' hat auf facebook eine Bildergalerie zu Khaleed al-Asaad zusammengestellt:
Die Familie des Ermordeten, darunter sein Sohn (Whalid al-Asaad, derzeitiger Direktor der Ausgrabungsstätte) und seine Mutter, konnten inzwischen aus Palmyra fliehen, nachdem Daesh Sippenhaftung angedroht hat.
Schon am 12.8. wurde ein Restaurator der syrischen Denkmalpflege getötet, als er bei Arbeiten an der Zitadelle in Damaskus unter Beschuß geraten ist:
Eine Stellungnahme der UNESCO zu beiden Toten:

Meldungen in deutschsprachigen Medien

Widerhall in den internationalen Medien

Stellungnahmen:
  • Sondernewsletter von ICOM Österreich: pdf
Proteste von Kollegen:
Eine Petition der Italienerin Anna Murmura will erreichen, dass Khaleed al-Assaad für den Friedensnobelpreis nominiert wird. Eine andere Petition, von Mark Watson aus Dorchester fordert von der UNESCO eine Auszeichnung für Khaleed al-Assaad.

      Der am 23.8.2015 gesprengte Tempel des Baal Schamin, 1993
      (Foto: M. Scholz)

      23.8. - erste Sprengungen in Palmyra: der Baal Schamin-Tempel

      Nach dem Mord sprengt Daesh nun die Tempel von Palmyra, erst der Ball-Schamin-Tempel und nun wohl auch der größere Baal-Tempel (in ersten Meldungen waren beide verwechselt worden).
      Erste Meldungen dazu gab es am Abend des 23.8.2015. Der aus dem 2. Jahrhundert n.Chr. stammende Tempel des Baal Schamin ist von den Terroristen des Daesh mit großen Mengen Sprengstoff vollständig zerstört worden. Daesh/ IS hat diesmal sehr schnell Fotos  der Explosion und des Schutthaufens publiziert. Satellitenbilder vom 25.8. zeigen die vollständige Vernichtung und Einplanierung des Bauwerks.



      Zerstörungen in Palmyra durch Daesh (rot) und frühere Zerstörungen durch militärische Aktivitäten der syrischen Armee
      Destruction in Palmyra by Daesh (red) and earlier destruction by military activities probably of the Syrian army (yellow)



      deutschsprachige Medienberichte
        Internationale Medienberichte

          Die übliche ohnmächtige Stellungnahme der UNESCO:

            Kommentare aus Blogs:

              30.8. - Sprengung des Baal-Tempels (?)

              Am 30.8. meldete die syrische Antikenverwaltung die Sprengung des Baal-Tempels. Allerdings konnten die Berichte, die sich auf einen tweed eines Einwohners aus Palmyra berufen, zunächst nicht bestätigt werden. Am Montag kam dann auch ein Dementi. Es habe eine Explosion in der Cella des Tempels gegeben, das Bauwerk aber nicht zum Einsturz gebracht. Laut dem Direktor der syrischen Altertumsbehörde Maamoun Abdulkarim sei der Bau aus der Ferne noch zu sehen.
              laufende Updates zum Kenntnisstand bei ARCA Blog:
              Nachtrag (1.9.2015): Ein Luftbild belegt die vollständige Planierung des Baal-Tempels: 

              Am 30.8. gesprengt: Baaltempel in Palmyra
              (Foto: M. Scholz, 1993)


              deutschsprachige Medienberichte
               Internationale Medienberichte

              Lageberichte von einzelnen Fundorten in Syrien und Irak

              Zusammenfassend der Damage Newsletter für Syrien:
              Die Seite der Gruppe APSA 2011 wurden neu gestaltet. Hier finden sich Berichte zu einzelnen Fundorten aus Syrien, aufgeteilt nach Regionen:
              Syrian Heritage Initiative publiziert nun in rascher Folge ihre Berichte für den Juli:
                Daraa (Syrien)
                Schäden am Museumsbau:
                Römische Ruinen bei Jamrein:
                Idlib
                Raubgrabungslöcher am Tell Adeh
                Aleppo
                  Damaskus  (Syrien)
                  Zerstörung der Eliyahu Hanabi Synagoge:
                  Karjatain (Syrien)
                  Das Kloster Mar Elian des 5.Jh. wurde von Daesh mit schwerem Baugerät abgerissen. Die Stadt war am 6.8. von Daesh erobert worden:
                  Auch hier die Stellungnahme der UNESCO:
                    Raqqa (Syrien)
                    aktuelle Fotos:
                    Samarra (Irak)
                    Mosul (Irak)

                    Laut der facebook-Gruppe Monuments of Mosul in Danger hat Daesh Inschriften an christlichen  Kirchen entfernt (unter Berufung auf den arabischen Artikel bei Moheet.com  (bereits vom 13.2015).

                        Raubgrabungen und Zerstörungen durch Daesh

                        Das FBI warnt
                        Inzwischen warnt das FBI davor, dass illegale archäologiesche Funde aus dem kriegsgeboet in Irak und Syrien den US-Markt erreichen:
                        Das FBI warnt Kunstsammler und -händler besonder vorsichtig beim Handel mit Antiken aus dem nahen Osten zu sein und warnt davor, dass Raubgrabungsgüter von Terrororganisatíonen wie ISIL den Markt erreichen "Wir haben nun glaubwürdige Berichte, dass US-Amerikanern Kulturgüter zum Kauf angeboten wurde, dass offensichtlich vor kurzen aus Syrien und Irak verbracht wurde."
                        IS-Video von Raubgrabungen
                        Bereits Ende Juli ist in buzzfeed ein Artikel erschienen, der Raubgrabungen und Schmuggel durch Daesh darstellt und dabei auf drei Videos verweist, die angeblich Grabungen des Daesh zeigen.
                        Am 3.8. hat buzzfeed die angeführten Videos mit Raubgrabungen in Dura Europos separat publiziert:
                        Da diese Videos ein wichtiges Argument sein könnten, um die - eigentlich außer Zweifel stehenden und nur durch den Kunsthandel vehement bestrittenen - Raubgrabungen des Daesh genauer beurteilen und auch beweisen zu können, hat sich eine Diskussion um die Einschätzung dieser Videos ergeben. Paul Barford hat einige wichtige Beobachtungen gemacht, die nahelegen, dass die Videos gestellt sind. Überraschend sind die großen und relativ sauberen Grabungsschnitte.
                        "The men are mimicking what they've seen archaeologists do - probably they are local villagers, maybe even took part in this excavation earlier. " "To be clear, I am pretty sure this film shows young men acting out looting for the benefit of journalists or 'activists'. The satellite photos show that some open excavation trenches dug by pre-Civil-War expeditions on a number of sites in Syria (see my posts on this last year) have had random opportunistic holes dug in their sides and bases. I think that's what we see here. The young men we see did not dig these holes in the side of the trench, they are acting out the digging that had been done earlier. The satellite photos however show a different type of looting going on / has been going on, with systematic blanket hole-digging right across whole areas of sites like Apamea and Dura Europos. These are organized looting projects, and it would be useful to have some better (closer range) drone surveillance of these holes."
                        In den vergangenen Monaten war mehrfach über die Erkenntnisse berichtet worden, die bei der US-Operation am 16.5. gegen den Daesh-Führer Abu Sayyaf gewonnen. wurden. Neben Funden, die aus Raubgrabungen aber auch länger zurückliegenden Museumsplünderungen stammen, waren auch archäologische Fachbücher gefunden worden. Dazu nun:
                        Ein speziell für die Provinz Feludja eingerichtetes "Medien Informations-Büro" (so die grobe Übersetzung) dient der Information über aktuelle Ereignisse - und dem Beweis der Stärke des IS sowie der Einschüchterung aller Glaubensfeinde. Ziel seien dabei alle Kulturen, die direkt oder indirekt Feinde des Islam seien und die Vernichtung aller Kulturgüter derer, die als Feinde des IS zu betrachten seien. Eine Internetseite dieses 'Büros' zeigt die Sprengung von Schreinen in der Provinz Feludja. Unklar bleibt, wie aktuell die Bilder sind. - Diese Propagandaseite auf der Plattform justpaste.it ist hier bewusst nicht verlinkt.
                        Spengung eines Schreins in der Provinz Fallujah im Irak
                        (Foto: Daesh/IS)
                        Eine Zusammenstellung aktueller Angebote auf dem Schwarzmarkt: Raubgrabungsfunde und Fälschungen

                        Maßnahmen

                        Don't buy!
                        Wall Street Journal stimmt für Boykott von IS-Angeboten, hält den Antikenhandel sonst aber für notwendig:
                        Leider steht bei den Angeboten mit Sicherheit als Provenienz nie "Terroristen, nach 2011".  Ein Problem sind die Markt-Preise, die es lukrativ machen, Raubgrabungen systematisch zu betreiben. Gegen Finderlohn wäre ja nichts einzuwenden.
                          Als Sicherung gegen die Bedrohung des Daesh/IS digitalisiert (oder verfilmt?) der Irak seine Nationalbibliothek: 
                          Sicherungsmaßnahmen für archäologische Funde in Museen:
                            "Business as usual" als Aktion gegen Daesh?
                            Eine wichtige wünschenswerte Maßnahme: Sammler fragen endlich nach Provenienz und Terrorgeld:
                            Aufklärungsarbeit
                            Dunkelfeld-Forschung
                            Die deutsche Initiative ILLICID steht nicht allein: Ein Artikel zu einer Gruppe in Glasgow:

                            Video-Serie einer Konferenz der Antiquities Coalition im Mai 2015 in Kairo: mit Beteiligung der Kulturminister aus Staaten Afrikas und des Nahen Osten, organisert u.a. durch Ägypten, dem Middle East Institute und UNESCO (via youtube):
                            1. Culture Under Threat: Terrorism and Profiteering - Iraqi Minister of Tourism and Antiquities. - https://www.youtube.com/watch?v=d2D7_Kd_vyk&list=PLfqpDYGgaVRQ2_dhn233-nYuK7PVZLZO6&index=1
                            2. Culture Under Threat: Counterterrorism Solutions for Cultural Racketeering - Malcolm Nance. - https://www.youtube.com/watch?v=iAHKaGjaZ2k&list=PLfqpDYGgaVRQ2_dhn233-nYuK7PVZLZO6&index=2
                            3. Culture Under Threat: Law Enforcement Solutions for Cultural Racketeering. - https://www.youtube.com/watch?v=scAl8Gr2yJY&list=PLfqpDYGgaVRQ2_dhn233-nYuK7PVZLZO6&index=3 - Masood Karimipour, the regional representative of the Middle East for the United Nations Office on Drugs 
                            4. "Black Market Trafficking Tactics and Ways to Combat Them". The Antiquities Coalition (13.8.2015). - https://www.youtube.com/watch?v=oVOBjLBAJnY&list=PLfqpDYGgaVRQ2_dhn233-nYuK7PVZLZO6&index=4 - Colonel Matthew Bogdanos mit Erfahrungsberichten von Strafverfolgungsbehörden aus New York City
                            Der ehemalige australische Außenminister Bob Carr fordert eine Militäraktion und beruft sich auf die UN-Konvention von 1972, die zwar keine Intervention zulässt, aber Hilfestellung zum Schutz des Kulturerbes.

                                  Kulturgüterschutzgesetz in Deutschland

                                  Das deutsche Ringen um einen vernünftigen Kulturgüterschutz wird im Ausland aufmerksam beobachtet. Deutschland darf sich nicht mit einer Fristenregelung, wie sie der Kunsthandel fordert, erneut blamieren!
                                  In Deutschland kommt nun zu der gezielten Stimmungsmache des Kunsthandels gegen das neue Gesetz noch die absurde These, Kunstraub sei notwendig im Kampf gegen IS:
                                  Wie überheblich die Idee ist, in Europa seien Kunstobjekte grundsätzlich sicher, zeigt eine aktuelle Meldung aus St. Petersburg, wo christlich-othodoxe Fanatiker einen Bildersturm veranstaltet haben:

                                  Friederike Fless, Präsidentin des DAI kommentiert im Feuilleton der FAZ:
                                  "Die hiesige Kampagne gegen das neue Kulturgutschutzgesetz muss vielen im Ausland wie Hohn erscheinen: Deutschlands internationales Ansehen als Kulturnation steht auf dem Spiel."
                                  Friederike Fless betont hier die Bedeutung einer klaren Definition, welche Antiken tatsächlich illegal sind. Sie meint, dass der Kunsthandel selbst doch daran "interessiert sein müsste, vom illegalen Markt unterscheidbar zu sein, und er dies in seinen Verbandskodizes auch immer wieder beteuert." Und weiter: "Es geht bei dem Gesetzentwurf also nicht darum, den „Kunsthandel mit dem illegalen Markt mit Objekten aus Raubgrabungen“ gleichzusetzen, sondern Klarheit zu schaffen, wann eigentlich legaler und illegaler Handel vorliegen, nicht zuletzt, damit auch die Käufer eine Chance bekommen, den illegalen Markt überhaupt zu erkennen, um nicht ein Teil dieses illegalen Handels zu werden. Das ist grundlegender Verbraucherschutz."

                                  Stellungnahme des DVArch vom 12.8.2015 zur Novellierung des Kulturgutschutzes in Deutschland:
                                  Pressemitteilung des Deutschen Kulturrats:

                                  Weitere Medienberichte

                                  Zur Zukunftsbedeutung des Kulturgutschutzes für Syrien:

                                  Links

                                  Dank an alle, die mit Hinweisen und Übersetzungen ausgeholfen haben!