Donnerstag, 31. August 2017

Die Maske fällt im Oberlandesgericht München: kein gutgläubiger Erwerb ohne Provenienznachweis

Schon 1997 hatte die Staatsanwaltschaft in München im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Hehlerei im Keller eines "Archäologen und Kunstsammlers" nebst zahlreichen zypriotischen kirchlichen Kunstobjekten eine Goldmaske aus Peru sichergestellt. Mit einem Urteil des Oberlandesgericht in München wurde entschieden, dass die zypriotischen Objekte mit einem geschätzen Wert von 10 Mio. Euro, wie von der Republik Zypern eingeklagt, restituiert wurden.

Auch der Staat Peru hat auf Herausgabe der Goldmaske geklagt.
Dort wurde bis 2004 ein Ermittlungsverfahren gegen Sammler wegen des Verdachts von Straftaten gegen das Gesetz zum Schutze des nationalen Kulturerbes durchgeführt. Ein Strafgericht in Lima erließ  im Dezember 1998 deswegen sogar einen Haftbefehl. Peru beschuldigte den Sammler vermutlich im Jahr 1997 illegale Ausgrabungen finanziert und die dabei gefundene Goldmaske außer Landes geschmuggelt zu haben. Peru versuchte zunächst über ein Rechtshilfegesuch an die deutschen Behörden die Goldmaske als Beweismittel für das Strafverfahren zu erhalten. Das OLG München gab dem 2004 statt, doch blockierte das Auswärtige Amt die "endgültige - über eine zeitlich begrenzte Herausgabe zu Beweiszwecken gegen Sicherheitsleistung hinausgehende - Herausgabe der Goldmaske". 2006 klagte Peru zivilrechtlich gegen den Sammler auf Herausgabe der Maske.

Die Maske datiert in die mittlere Periode der Sicán Kultur (900 bis 1200 n.Chr.) und stammt als Totenmaske wahrscheinlich aus einem Grab im Norden Perus. Eine ähnliche Maske wurde 1991 bei legalen Grabungen  im Areal des sog. „Historischen Heiligtums Bosque de Pomac“ (auch als „Areal Batán Grande“ bezeichnet) in der Region Poma im Departement Lambayeque gefunden. Die goldenen Begräbnismasken sind ein besonderes Kennzeichen der prä-inka-zeitlichen Sicán-Kultur. Durch ein Fachgutachten und eine archäometrische Untersuchung des Goldes ließ das Gericht die Echtheit der Maske bestätigen. Die Sachverständige legte dar, "dass der Sicán-Stil ausschließlich in der Region Lambayeque der nördlichen Küstenregion [Perus] vorkommt. Die Goldmasken fanden dort ausschließlich bei der Bestattung von Angehörigen der herrschenden Elite, den sog. „Herren von Sicán“, Verwendung. Die Leichname dieser Verstorbenen wurden zur Bestattung in Tücher eingeschnürt und bestattet. Die Masken wurden auf die äußerste Tücherschicht aufgenäht."


Grabmaske der Sicán-Kultur im Museum von Sicán
(Foto: Sican123 [CC BY SA 4.0] via WikimediaCommons)


In Peru ist der Export von Antiken seit 1822 staatlicher Kontrolle unterworfen, seit 1921 strikt verboten, der Privatbesitz hat seit einem entsprechenden Antikengesetz von 1929 registriert zu sein. Seit 1979 hat die Sicherung des nationalen Kulturgutes sogar Verfassungsrang. Peru argumentiert, dass sie auf dieser Rechtgrundlage (wie auch als Rechtsnachfolger der Herrscher der Sicán-Kultur) das Eigentumsrecht an der Maske habe.
Demgegenüber argumentierte der Rechtsanwalt des Sammlers, dass dieser aufgrund eines legalen rechtsgeschäftlichen Erwerbs, bzw. gutgläubigen Erwerbs rechtmäßiger Eigentümer der Maske sei.  Die Maske habe er gemäß § 937 BGB ersessen, da sie seit 1987 in seinem Besitz sei.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 932
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.
(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

§ 937
Voraussetzungen, Ausschluss bei Kenntnis

(1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung).
(2) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht.


Im Laufe des Verfahrens gab der Sammler jedoch unterschiedliche Darstellungen zur Erwerbsgeschichte. Zunächst behauptete er, die Maske 1987 in Deutschland in einem renommierten Antiquitätenhaus käuflich erworben zu haben. Rechnungen, Belege und Zolldokumente seien aber bei der Hausdurchsuchung vom Bayerischen Landeskriminalamt beschlagnahmt worden und anschließend verschwunden. Den Namen eines Zeugen für die Existenz der Belege wollte er nicht nennen. Später sagte der Sammler aus, die Maske zum ersten Mal Anfang der 1980er Jahre  bei einer Ausstellung im Palais Royal in Paris gesehen zu haben. Die Maske sei dann auch in den Räumen eines Auktionshauses ausgestellt gewesen, mit dessen Vermittlung er die Maske schon zwischen 1980 und 1982 von einem ihm unbekannten Dritten zu einem Kaufpreis, inklusive Vermittlungsprovision, von ca. 33.000 bis 35.000 DM gekauft habe. Ein schriftlicher Kaufvertrag sei seinerzeit nicht geschlossen worden, da sich auf dem betreffenden Kunstmarkt alle kennen würden und man sich gegenseitig vertraue.
Im übrigen bestritt der Sammler, dass die Goldmaske tatsächlich aus Peru stamme, da solche Grabbeigaben auch in anderen südamerikanischen Ländern, z.B. in Kolumbien, Mexiko und Peru gebräuchlich gewesen seien. Das Alter der Maske und die Ähnlichkeit mit Funden aus Peru sei dem Beklagten nicht bekannt gewesen. Peruanisches Recht sei irrelevant, da der Erwerb in Deutschland erfolgt sei.

Das Gericht urteilte Ende 2016, dass die Maske tatsächlich im Eigentum des Staates Peru sei und zurück zu geben sei. Mangels glaubhafter Darstellung des Erwerbs der Maske durch den Sammler, könne er sich weder auf einen gutgläubigen Erwerb der Maske noch auf ein Ersitzen des Objektes berufen. Die Gesetzeslage in Peru hätte bekannt sein können.

Das Urteil ist insofern bemerkenswert, weil der Käufer von Antiken konkret darlegen muss, wie der Eigentumsverlust des Herkunftsstaates erfolgt ist. Über den konkreten Fall mit Peru hinaus ist das deshalb bedeutend, weil auch im Vorderen Orient archäologische Funde schon seit dem 19. Jahrhundert ohne Papiere nicht legal exportiert werden konnten. Angesichts dieser Gesetzeslage kann kein Käufer einen gutgläubigen Erwerb tätigen ohne dass handfeste Provenienznachweise vorliegen.

Link

Urteil des Landgerichts München vom 15.12.2016 :

Dienstag, 29. August 2017

Große Enttäuschung für ein Mädchen, kleine Blamage für den Staatschef

Israels Regierungschef Netanjahu  hat in seinem facebook-Profil bemerkenswert viele archäologische Bezüge, die  letztlich zeigen, wie politisiert das Fach in Israel ist. Jetzt ist er mit solch einem facebook-Post (inzwischen offenbar gelöscht) auf eine Replik hereingefallen.
Ein 8 oder 9-jähriges Mädchen hatte bei einer jüdischen Siedlung im besetzten Westjordanland eine antike Münze gefunden, die in der Presse, aber auch von Netanjahu sofort mit politischen Deutungen versehen wurden, die die israelische Siedlungspolitik rechtfertigen sollen.
"After all that we went through recently, the discovery is very interesting because the Romans wanted to kill us, but we came back here, and this year we will be celebrating the 40th anniversary of the settlement of Neveh Tzuf," (Prof. Zohar Amar).
"Eine 2000 Jahre alte Silbermünze, die während der Zweiten Tempelperiode als Halb-Shekel im Umlauf war, wurde jüngst in Neve Tzuf, in der Region Binyamin gefunden. Diese aufregende Entdeckung ist ein zusätzlicher Beweis für die tiefgehende Verbindung des Volks von Israel und seinem Land - zu Jerusalem, zu unserem Tempel und zu den Gemeinschaften in Judäa und Samaria."  (Benjamin Netanyahu, übersetzt)
Dumm nur, dass es sich bei der vermeintlichen Münze um eine Prägung aus dem Kinderprogramm des Israel Museum in Jerusalem handelt - abgesehen davon, dass solche Deutungen auch bei einer echten Münze Unsinn blieben.

Dienstag, 22. August 2017

Eine mumifizierte Leiche legitimiert Antikenauktion

Irgendwann Ende 2016/Anfang 2017 wurde eine Wohnung in Frankfurt durch die Polizei geöffnet. Der Mieter, ein Hartz-IV-Empfänger und früher wohl als Archäologe tätig, hatte seit langer Zeit keine Miete mehr bezahlt und wurde über Monate nicht mehr gesehen. In der Wohnung "türmten sich die Bücher, Unterlagen und Sammelgegenstände derart auf, dass man kaum mehr hindurchgehen konnte und der Boden der Wohnung einzubrechen drohte. Selbst das Badezimmer war so vollgestellt, dass der Bewohner es nicht mehr benutzen konnte und deshalb in eine Flasche uriniert haben soll." In all dem Chaos lag die fast schon mumifizierte Leiche des Bewohners.
Ein Artikel der FAZ vom 12.6.2017 greift die Geschichte auf, denn der Nachlass des Mannes, der keine Erben hat, wurde letztlich nicht weggeworfen, sondern von der öffentlich bestellten Nachlaßverwalterin zur Versteigerung an ein Auktionshaus gegeben und brachte überraschend hohe Summen. "Nachlass von Hartz IV-Empfänger bringt 200000 Euro ein" titelt denn auch die FAZ und übersieht damit den eigentlichen Skandal, der in der Geschichte steckt.
FAZ 12.6.2017

Bei den überraschend wertvollen versteigerten Objekten handelt es sich laut Zeitung um altägyptische Statuen, der online-Katalog  des Auktionshauses gab die Provenienz neben dem Namen des Verstorbenen als ägyptisch-mesopotamische Privatsammlung in Frankfurt an. Im Katalog standen neben archäologischen Funden aus Ägypten auch  Objekte aus Mesopotamien, wohl aus Syrien und dem Irak. Unter den Funden befinden sich aber auch eine chinesische Tierfigur aus Stein; mehrere Keramikgefäße und Tonfiguren aus Mittel- und Südamerika, aber auch eine wohl aus Nordfrankreich stammende Engelsfigur aus Sandstein.
Der amtlich bestellten Nachlassverwalterin war vorgeschlagen worden, die Funde an ein Museum zu geben. Stattdessen aber beteiligt sich der Staat am anrüchigen Geschäft des Antikenhandels. Damit unterstützt er den Markt, von dem vor allem Kriminelle und allerhand Terroristen profitieren und den er eigentlich eindämmen sollte und möchte. Denn einerseits fließt Geld in die Taschen von Kriminellen, darunter auch des IS, andererseits werden außenpolitisch Staaten verprellt, deren kulturelles Erbe und Eigentum ungeachtet derer Exportverbote hier verkauft wird und schließlich werden mit jedem Kauf die Hoffnungen der Raubgräber beflügelt, durch die Plünderung von archäologischen Fundstellen Geld zu machen. Im Osmanischen Reich beispielsweise (und seinen vielen Nachfolgestaaten, wie der Türkei, Syrien, Irak, und Jordanien) war der Export archäologischer Funde schon seit dem 19. Jahrhundert verboten und nur mit bürokratischen Ausnahmeerklärungen möglich. Trotz der deutschen Gesetzeslage ist daher eigentliich prinzipiell davon auszugehen, dass die große Mehrzahl der Funde auch der Frankfurter Messie-Sammlung illegal exportiert und wohl auch illegal ausgegraben worden sind. In der Tat ist nirgendwo von klärenden Papieren die Rede, die zeigen, wo die Funde erworben worden sind.

So hat laut FAZ das British Museum die Objekte zwar in Augenschein genommen, sich dann "aber wegen unklarer Export-Rechtsfragen nicht an der Versteigerung beteiligt". Selbst ein renommiertes Frankfurter Auktionshaus zeigte sich an der Sammlung desinteressiert.

Das hessische Wissenschaftsministerium aber hat keine Bedenken, Es beruft sich gegenüber dem Deutschlandfunk auf das neue Kulturgutschutzgesetz:
"Paragraf 32 Kulturgutschutzgesetz regelt, unter welchen Umständen die Einfuhr von Kulturgut nach Deutschland als unrechtmäßig anzusehen ist. Die Regelung gilt für alle Einfuhren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 6. August 2016. Im vorliegenden Falle sprechen die Fundumstände jedoch eindeutig dafür, dass sich die Objekte bereits lange Zeit vor diesem Datum in der Wohnung des Verstorbenen befanden. Somit ist nicht von einer unrechtmäßigen Einfuhr im Sinne des Kulturgutschutzgesetzes auszugehen."
Die mumifizierte Leiche des Sammlers lag schon seit fast zwei Jahren in der Wohnung...

 Links & Quellen

Sonntag, 20. August 2017

Museumsraub in Bergen


Einbrecher sind an der Fassade hochgeklettert und im 7. Stock in das Museumsgebäude eingestiegen. Rund 300 archäologische Objekte überwiegend aus der Wikingerzeit wurden gestohlen.

Auf facebook hat das Museum inzwischen eine Bildergalerie einiger der gestohlenen Objekte eingestellt.

(Foto:voteprime [CC BY-NC-SA 2.0] bei flickr)