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Freitag, 20. Juni 2025

Die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes

Am 22. Mai 2025 wurde im deutschen Bundetstag eine Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes beraten. In den Medien hat das kaum Interesse gefunden, denn hier herrscht seltene Übereinstimmung aller Parteien. Auf den Websiten des Deutschen Bundestags lassen sich die Debatten und Gesetzesentwürfe aber nachvollziehen.

Der Gesetzesentwurf geht in die Zeit der Ampel-Koalition zurück. Der neue Kulturstaatsminister Wolfram Weimar hat das bereits von seiner Vorgängerin Claudia Roth angestoßene Novellierungsverfahren rasch fortgesetzt.

2016 wurde das Kulturgutschutzgesetz beschlossen und 2022 im Wesentlichen positiv evaluiert. In der aktuellen Debatte sprechen sich alle Redner*innen ungwöhnlich einhellig für den Gesetzesentwurf aus, wenn auch die Redner der Rechten in absurde Verdrehungen abschweifen und zuvorderst die Rückgabe von Beutekunst aus der ehemaligen Sowjetunion und eine Negierung der Ansprüche der rechtmäßigen Eigentümer von NS-Raubkunst fordern. Die Bundestagsreden betonen, dass Kulturgut identität stifte und Orientierung schaffe und einen Wert für kulturellen Austausch darstelle. Ziel der Novellierung ist eine Anpassung an das zwischenzeitlich weiter entwickelte EU-Recht, das unter anderem eine nationale Behörde vorsieht, die für die Erteilung der Einfuhrbewilligungen zuständig sein solle. Diese Aufgabe wird dem BKM zugewiesen (das die Aufgabe delegieren kann), während Rückgaben in den Aufgabenbereich des Auswärtigen Amts fallen.

Praktisch soll der Leihverkehr erleichtert werden,etwa dadurch, dass nun maximal 10jährige Ausleihen statt lediglich 5jährige vorgesehen sind. Gestärkt werden soll der Rechtsanspruch auf Herausgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Der Handel soll erleichtert werde, indem die Bagatellgrenze bei der Sorgfaltspflicht auf 5000€ angehoben wird. Die Sorgfaltspflicht bei Einfuhr archäologischer Funde - die im Gesetzesentwurf ohnehin kaum Thema sind - betrifft dies nicht.

Bemerkenswert ist, dass bei Sicherstellungen des Zoll die Frist für die Ermittlungen im Verdachtsfall von 10 auf 15 Tage ausgedehnt wird.

So positiv die Reaktionen auf das Gesetz und dessen Novellierung ausfallen, sollte nicht vergessen werden, dass mit der Novellierung 2016 Verjährungsfristen eingeführt worden sind, die viel archäologisches Raubgut legalisiert hat. Im Vorfeld der aktuellen Novellierung hat der Kunsthandel erfolgreich lobbyiert, um Bestrebungen abzuwenden, solche Fristen komplett zu kippen. Eben diese Fristenregelungen, die nun nicht angetastet werden, waren der Hauptkritikpunkt an dem Gesetz. Immerhin ist es gelungen die Zahl der Rückgaben zu steigern, Zahlen über sichergestellte Raubgrabungsgüter liegen nicht vor, sie scheinen nach den ILLICID-Erfassungen weiterhin viel zu hoch - weil die Fristenregelung gefälschte Provenienzen generiert .

 

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