Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition treten an mehreren Stellen Themen auf, die auch für die Entwicklung innerhalb des Faches bedeutend sein werden. Natürlich ist Archäologie nirgendwo erwähnt - mit Ausnahme der Brückenfunktion", die neben anderen Kultureinrichtungen dem Deutschen Archäologischen Institut bei der "Förderung des Dialoges der Kulturen und zur Krisenprävention im weiteren Sinn sowie für die Vermittlung von Werten der Freiheit, Demokratie und Menschenrechte" zukommt (S. 174).
Relevant ist das Bekenntnis zu den UNESCO-Konventionen:
Die Koalition bekennt sich zu der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt und zuder UNESCO-Konvention zum Kulturgüterschutz. Sie wird die Initiative ergreifen, auch dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser beizutreten. (S. 175)
Im Bereich der Forschungspolitik wird festgehalten, dass Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften gestärkt werden sollen. Betont werden "interdisziplinäre und sektorübergreifende Initiativen" und das Vorhaben "europäische und internationale Aspekte in den Vordergrund [zu] rücken" (S. 28). Auch an anderer Stelle wird das Ziel einer Internationalisierung der Wissenschaft betont. Dabei werden wir mit den deutschen Wissenschafts-und Forschungsorganisationen eine verstärkte Vernetzung ihrer Aktivitäten der Internationalisierung vereinbaren und sie hierbei unterstützen. Zudem werden wir die Forschungszusammenarbeit mit den Schwellen-, Entwicklungs- und Transformationsländern strategisch weiter entwickeln." (S. 29)
"Die erfolgreiche Förderung der „Kleinen Fächer“ wird durch neue Initiativen zur Vernetzung erweitert." (S. 28).
Ein zentrales Augenmerk gilt der Digitalisierung und Infrastruktur in der Wissenschaft. Dabei ist zwar von einer "Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft" die Rede mit dem "Zugang und Nutzbarkeit von komplexen Forschungsdaten sowie von "virtuellen Forschungsumgebungen" die Rede, das dafür aber dringend nötige Prinzip des Open Access wird hier nicht erwähnt. (Dazu nur S. 133f. im Rahmen der mir eher schwammig erscheinenden Ausführungen zu einer Reform des Urheberrechts: "Wir werden eine umfassende Open Access Strategie entwickeln, die die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und auch zu Daten (open data) verbessert").
Hier ist damit zu rechnen, dass die Forschungsförderung diese Prinzipien bald aufgreift.
Schließlich dürfte noch ein weiteres Vorhaben der Koalition das archäologische Arbeiten betreffen: Zur Etablierung planbarer und verlässlicher Karrierewege in der Wissenschaft wird eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes angekündigt. Bislang bedeutete dieses Gesetz für einige erfahrene Kollegen das berufliche Aus, da die Zeit in befristeten Projektverträgen begrenzt wird. Da es aber zu wenige feste Stellen gibt und zeitlich befristete, aus öffentlichen Mitteln (dazu zählen prinzipiell auch EU und DFG) finanzierte Projekte der Standard archäologischer Forschungs- wie Grabungsprojekte sind, bedeutet dies nach der Frist von 6 (bzw. 12) Jahren regulär das Ende weiterer Arbeit im Fach. Hier wird darauf zu achten sein, dass bei der Novellierung für die besonderen Rahmenbedingungen des Faches eine angemessene Lösung gefunden wird und nicht wieder Regelungen getroffen werden, die gerade zu Lasten derer gehen, denen man eigentlich zu stetigeren Arbeitsbedingungen verhelfen wollte. - Eine Aufgabe für die kaum vorhandene Archäologen-Lobby.
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