Hervorgehoben seien:
- 1.1. Nordrhein-Westfalen: Kürzungen für Denkmalschutz fallen geringer aus als befürchtet. Trotzdem arbeiten Archäologie und Baudenkmalflege in NRW im roten Bereich
und
- 5.2. Bürger dürfen nicht ohne Genehmigung ausgraben. Warum? Weil’s verboten ist! – Wie die Kantonsarchäologie Luzern zu kommunizieren versucht - ein Kommentar zu einem misglückten Aufklärungsversuch in Sachen Raubgrabungen. Weniger Winken mit dem Gesetzbuch, mehr Erklären der Schäden!
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