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Freitag, 23. August 2013

Rote Listen geplünderter Funde aus Ägypten

UNESCO und ICOM (Weltverband der Museen) reagieren mit den üblichen Erklärungen eines zahnlosen Tigers auf die Entwicklung in Ägypten.
ICOM präsentiert eine Notfall-Rote Liste der gefährdeten Kulturgüter Ägyptens, die auch auf deutsch zum download steht:
Dazu auch die englische Presseerklärung:
sowie die betreffende Seite auf der Internet-Präsenz von ICOM:
Diese Liste verzeichnet keine konkreten gestohlenen Einzelobjekte, sondern typische Beispiele ägyptischer Kulturgüter aus den verschiedenen historischen Epochen des Landes von der prädynastischen Zeit bis in die islamische Periode.

Nun gibt es aber auch (mindestens) gleich drei Listen, der gestohlenen Objekte aus dem Museum Mallawi. Diese Listen sollen es ermöglichen, gestohlene Objekte zu identifiziern, wenn diese auf dem Kunstmarkt auftauchen. Einige wenige Stücke wurden inzwischen zurück gegeben (Luxor Times, 20.8.2013: 10 more objects returned of the looted museum of Mallawi ).

Sowohl Blue shield international als auch die UNESCO haben Listen mit Fotos vorgelegt, die gestohlene Objekte aus Mallawi zeigen.
Die Liste der UNESCO hat kurze Beschreibungen der Objekte, ist bislang aber nur auf Arabisch verfügbar - eine englische Version ist angekündigt. Die Listen von UNESCO und Blue Shield greifen auf die gleichen Fundfotos zurück, die wohl aus einem Inventar oder aus der Literatur entnommen sind.
Mit Hilfe der facebook-Gruppe Egypt's Heritage Task Force sammelt auch die Ägyptologin Monica Hanna private Fotos der in Mallawi gestohlenen Objekte. Sie haben den Vorteil, unterschiedliche Ansichten der Objekte zu präsentieren.
Offen bleibt, inwiefern die Listenarbeiten miteinander abgestimmt sind oder ob hier Doppelarbeit geleistet wird.

    Bemalter Tonziegel, Museum von Mallawi, Ägypten
    (Foto: Roland Unger [CC BY-SA.3.0] via WikimediaCommons)
    So hilfreich solche Listen sind, die gestohlenen Objekte künftig wieder zu identifizieren - sie erwecken den Eindruck, Objekte, die dort nicht verzeichnet sind, seien legal auf dem Markt. Tatsächlich ist es gar nicht möglich, dass Objekte aus Raubgrabungen jemals dort verzeichnet werden. Da beispielsweise Ägypten seit 1869 eine Antikengesetzgebung hat, die die Ausfuhr archäologischer Funde von einer staatlichen Genehmigung abhängig macht, muss von einem legal gehandelten Fundstück erwartet werden, dass solche Papiere vorgelegt werden können.

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