Heidenheim-Schnaitheim, Seewiesen frühmittelalterliche Siedlung schwarz: Grubenhäuser, orange: Pfostenbauten (Umzeichnung R. Schreg nach Leinthaler 2003) |
Der Befund der frühmittelalterlichen Siedlung Seewiesen bei Heidenheim-Schnaitheim zeigt eine interessante innere Gliederung, die in Südwestdeutschland weitgehend einzigartig scheint: Grubenhäuser und Pfostenhäuser sind hier weitgehend räumlich getrennt. Dabei muss man die Befunde südlich der Hauptgrabungsfläche freilich außer Acht lassen, da hier nur punktuelle Notgrabungen stattgefunden haben, die kaum in der Lage sind, die Standorte von Pfostenhäusern aufzuzeigen.
Im Bereich der Grubenhäuser wurden zwar zahlreiche Pfostenbefunde dokumentiert, doch lassen sie sich nicht zu Hausgrundrissen zusammen schließen. Vielmehr scheint es sich um einzelne Zaunfluchten zu handeln.
Bei aller Vorsicht der Quellenkritik stellt sich hier die Frage, wie diese Gliederung der Siedlung zu erklären ist.
Liegt hier ein separates Handwerksviertel vor? Besonders auffallende Handwerksbefunde gibt es in der Siedlung nicht. Eisenverhüttung ist zwar bekannt, aber offenbar besser in der Siedlung Fürsamen auf der anderen Seite der Brenz dokumentiert.
Repräsentiert das Grubenhausviertel einen geschlossenen Besitzkomplex? Für gewöhnlich liegen Pfostenbauten und Grubenhäuser in frühmittelalterlichen Siedlungen in einer Gemengelage, scheinen direkt aufeinander bezogen zu sein und eine Nutzungseinheit zu bilden. Insofern wäre es denkbar, dass in Schnaitheim einzelne Wirtschaftseinheiten aus einem Hof im Nordosten und einem Grubenhaus im Südwesten bestanden, also räumlich getrennt waren. Das Grubenhausviertel würde dann also zu mehreren Besitzkomplexen gehören.
Liegt hier ein separates Handwerksviertel vor? Besonders auffallende Handwerksbefunde gibt es in der Siedlung nicht. Eisenverhüttung ist zwar bekannt, aber offenbar besser in der Siedlung Fürsamen auf der anderen Seite der Brenz dokumentiert.
Repräsentiert das Grubenhausviertel einen geschlossenen Besitzkomplex? Für gewöhnlich liegen Pfostenbauten und Grubenhäuser in frühmittelalterlichen Siedlungen in einer Gemengelage, scheinen direkt aufeinander bezogen zu sein und eine Nutzungseinheit zu bilden. Insofern wäre es denkbar, dass in Schnaitheim einzelne Wirtschaftseinheiten aus einem Hof im Nordosten und einem Grubenhaus im Südwesten bestanden, also räumlich getrennt waren. Das Grubenhausviertel würde dann also zu mehreren Besitzkomplexen gehören.
Warum liegen in den Seewiesen die Grubenhäuser (von wenigen Ausnahmen abgesehen) nicht zwischen den großen Pfostenbauten? Offenbar bestanden hier hofübergreifende Nutzungsregelungen oder -zwänge, die die individuellen Entscheidungen der Hofinhaber einschränkten.
War das Land also gar nicht in individueller Verfügungsgewalt? Der Begriff des Privatbesitzes trifft für das frühe Mittelalter aufgrund der herrschaftlichen Rechte nicht zu.
Im Areal der Grubenhäuser sind Gräbchen und Zaunsysteme zu erkennen, die nach ihrer Orientierung zur Siedlung gehören dürften. Das Areal der Grubenhäuser war also wohl mit Zäunen in abgegrenzte Nutzungsflächen gegliedert. Haben wir es hier mit einer Kleinparzellierung zu tun, ähnlich moderner Kleingärten? Besitzabgrenzungen oder Nutzungsgrenzen? Man geht davon aus, dass die Grubenhäuser primär als Handwerkerhütten dienten. Auch in den Seewiesen treten die obligatorischen Webgewichte auf. Wenn hier aber auch Kleinvieh (Schwein, Geflügel) gehalten wurde, dürfen Zäune nicht als Indiz für Besitzgrenzen verstanden werden.
Prinzipiell denkbar wäre es, dass der Grundwasserspiegel die Anlage von Grubenhäusern in einigen Bereichen der Siedlung verhinderte und sich deshalb die Standorte der Grubenhäuser auf einer geeigneten Fläche konzentrierten. Allerdings befindet sich die Brenz westlich der Siedlung im Anschluß an die Grubenhausbebauung, so dass eher im Bereich der Grubenhäuser mit größerem Grundwassereinfluss zu rechnen ist. Die These ist also unwahrscheinlich.
Die Fragen der Besitzsstrukturen können in Schnaitheim aus den archäologischen Daten heraus nicht geklärt werden. Archäologische Beobachtungen zeigen anhand von Siedlungsfunden mehrfach eine Dynamik der Siedlung bzw. der Landnutzung, die generell die Frage aufwerfen, wie Grundbesitz im frühen Mittelalter strukturiert war.
Inwiefern projezieren wir hier moderne Eigentumsbegriffe ins Frühmittelalter und inwiefern verstellt uns die herrschaftliche Perspektive der Schriftquellen den Blick auf lokale Rechtsverhältnisse?
War das Land also gar nicht in individueller Verfügungsgewalt? Der Begriff des Privatbesitzes trifft für das frühe Mittelalter aufgrund der herrschaftlichen Rechte nicht zu.
Im Areal der Grubenhäuser sind Gräbchen und Zaunsysteme zu erkennen, die nach ihrer Orientierung zur Siedlung gehören dürften. Das Areal der Grubenhäuser war also wohl mit Zäunen in abgegrenzte Nutzungsflächen gegliedert. Haben wir es hier mit einer Kleinparzellierung zu tun, ähnlich moderner Kleingärten? Besitzabgrenzungen oder Nutzungsgrenzen? Man geht davon aus, dass die Grubenhäuser primär als Handwerkerhütten dienten. Auch in den Seewiesen treten die obligatorischen Webgewichte auf. Wenn hier aber auch Kleinvieh (Schwein, Geflügel) gehalten wurde, dürfen Zäune nicht als Indiz für Besitzgrenzen verstanden werden.
Prinzipiell denkbar wäre es, dass der Grundwasserspiegel die Anlage von Grubenhäusern in einigen Bereichen der Siedlung verhinderte und sich deshalb die Standorte der Grubenhäuser auf einer geeigneten Fläche konzentrierten. Allerdings befindet sich die Brenz westlich der Siedlung im Anschluß an die Grubenhausbebauung, so dass eher im Bereich der Grubenhäuser mit größerem Grundwassereinfluss zu rechnen ist. Die These ist also unwahrscheinlich.
Die Fragen der Besitzsstrukturen können in Schnaitheim aus den archäologischen Daten heraus nicht geklärt werden. Archäologische Beobachtungen zeigen anhand von Siedlungsfunden mehrfach eine Dynamik der Siedlung bzw. der Landnutzung, die generell die Frage aufwerfen, wie Grundbesitz im frühen Mittelalter strukturiert war.
Inwiefern projezieren wir hier moderne Eigentumsbegriffe ins Frühmittelalter und inwiefern verstellt uns die herrschaftliche Perspektive der Schriftquellen den Blick auf lokale Rechtsverhältnisse?
Literaturhinweise
- B. Leinthaler, Eine ländliche Siedlung des frühen Mittelalters bei Schnaitheim, Lkr. Heidenheim. Materialh. Arch. Bad.-Württ. 70 (Stuttgart 2003).
- R. Schreg, Kontinuität und Fluktuation in früh- und hochmittelalterlichen Siedlungen Süddeutschlands. In: C. Fey/ S. Krieb (Hrsg.), Adel und Bauern in der Gesellschaft des Mittelalters. Internationales Kolloquium zum 65. Geburtstag von Werner Rösener. Studien und Texte zur Geistes- und Sozialgeschichte des Mittelalters 6 (Korb: Didymos-Verlag 2012) 137-164.