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Mittwoch, 4. Oktober 2017

Verbandsklagerecht in der Denkmalpflege

Der Jurist und Archäologe Till Kemper sieht entscheidende Vorteile in der Einführung eines Verbandsklagerechts in der Denkmalpflege, ähnlich, wie es schon im Umweltschutz üblich ist. Dies würde es ermöglichen, dass nicht nur die Staatsanwaltschaft oder die persönliche Betroffene, sondern auch die organisierte Öffentlichkeit klagen könnte. Damit wäre eine größere Bürgerbeteiligung erreicht und auch europäischen Konventionen Rechnung getragen.

In jedem Fall liegt ein positiver Effekt auf der Hand: Sollte die Öffentlichkeit durch das Verbandsklagerecht aktiv den Denkmalschutz und die Denkmalpflege stützen können, wüchse in der Öffentlichkeit sicherlich auch die Bereitschaft, Aufwendungen für den Denkmalschutz mitzutragen.


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