Kulturstaatsministerin Grütters zieht ein Jahr nachdem das neue Kulturgutschutzgesetz in Kraft getreten ist eine positive Bilanz:
- https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/08/2017-08-03-ein-jahr-kulturgutschutzgesetz.html;jsessionid=93F4B1FC85CC5030BA28A838F8C718F0.s32t1?nn=391670
- http://www.abendblatt.de/kultur-live/article211467565/Gruetters-zufrieden-ueber-Kulturgutschutzgesetz.html
- https://www.morgenpost.de/kultur/article211455809/Parzinger-zieht-positive-Bilanz-zum-Kulturschutzgesetz.html
- https://twitter.com/BundesKultur/status/893410245602684929?s=04
- Ein Jahr KulturgutschutzgesetzDie verpasste Chance. Deutschlandfunk Kultur (19.7.2017). - http://www.deutschlandfunkkultur.de/ein-jahr-kulturgutschutzgesetz-die-verpasste-chance.1013.de.html?dram:article_id=391524
- http://www.heute.de/bilanz-zum-neuen-kulturschutzgesetz-46521636.html
- Pressemitteilung der EU-Kommission
englisch: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1932_en.htm
deutsch: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1932_de.htm
- https://www.welt.de/kultur/article167254142/Was-ist-national-wertvoll-Jetzt-wird-wieder-verhandelt.html (Artikel bleibt ohne Anhörung von Archäologen - "Schwierig ist der Paragraf, der die Einfuhr von Kulturgut unrechtmäßig macht, weil die Herkunft nicht lückenlos nachgewiesen werden kann. Das geht – in den meisten Fällen von alter Kunst und Antiquitäten – gar nicht, weil es keine Kauf- oder Verkaufsdokumente gibt." [K. Stoll, Kunsthändlerin aus München]. Das in den meisten Fällen keine Dokumente vorliegen hat sicher auch damit zu tun, dass die Ausfuhr von Kulturgütern aus dem Osmanischen Reich und seinen Nachfolgestaaten schon seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert verboten war und für illegale Kulturgüter auch damals keine Papiere ausgestellt wurden...).
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