Irgendwann Ende 2016/Anfang 2017 wurde eine Wohnung in Frankfurt durch die Polizei geöffnet. Der Mieter, ein Hartz-IV-Empfänger und früher wohl als Archäologe tätig, hatte seit langer Zeit keine Miete mehr bezahlt und wurde über Monate nicht mehr gesehen. In der Wohnung "türmten sich die Bücher, Unterlagen und Sammelgegenstände derart auf, dass man kaum mehr hindurchgehen konnte und der Boden der Wohnung einzubrechen drohte. Selbst das Badezimmer war so vollgestellt, dass der Bewohner es nicht mehr benutzen konnte und deshalb in eine Flasche uriniert haben soll." In all dem Chaos lag die fast schon mumifizierte Leiche des Bewohners.
Ein Artikel der FAZ vom 12.6.2017 greift die Geschichte auf, denn der Nachlass des Mannes, der keine Erben hat, wurde letztlich nicht weggeworfen, sondern von der öffentlich bestellten Nachlaßverwalterin zur Versteigerung an ein Auktionshaus gegeben und brachte überraschend hohe Summen. "Nachlass von Hartz IV-Empfänger bringt 200000 Euro ein" titelt denn auch die FAZ und übersieht damit den eigentlichen Skandal, der in der Geschichte steckt.
Bei den überraschend wertvollen versteigerten Objekten handelt es sich laut Zeitung um altägyptische Statuen, der online-Katalog des Auktionshauses gab die Provenienz neben dem Namen des Verstorbenen als ägyptisch-mesopotamische Privatsammlung in Frankfurt an. Im Katalog standen neben archäologischen Funden aus Ägypten auch Objekte aus Mesopotamien, wohl aus Syrien und dem Irak. Unter den Funden befinden sich aber auch eine chinesische Tierfigur aus Stein;
mehrere Keramikgefäße und Tonfiguren aus Mittel- und Südamerika, aber auch eine wohl aus Nordfrankreich stammende Engelsfigur aus Sandstein.
Der amtlich bestellten Nachlassverwalterin war vorgeschlagen worden, die Funde an ein Museum zu geben. Stattdessen aber
beteiligt sich der Staat am anrüchigen Geschäft des Antikenhandels. Damit unterstützt er den Markt, von dem vor allem Kriminelle und allerhand Terroristen profitieren und den er eigentlich eindämmen sollte und möchte. Denn einerseits fließt Geld in die Taschen von Kriminellen, darunter auch des IS, andererseits werden außenpolitisch Staaten verprellt, deren kulturelles Erbe und Eigentum ungeachtet derer Exportverbote hier verkauft wird und schließlich werden mit jedem Kauf die Hoffnungen der Raubgräber beflügelt, durch die Plünderung von archäologischen Fundstellen Geld zu machen. Im Osmanischen Reich beispielsweise (und seinen vielen Nachfolgestaaten, wie der Türkei, Syrien, Irak, und Jordanien) war der Export archäologischer Funde schon
seit dem 19. Jahrhundert verboten und
nur mit bürokratischen Ausnahmeerklärungen möglich. Trotz der deutschen Gesetzeslage ist daher eigentliich
prinzipiell davon auszugehen, dass die große Mehrzahl der Funde auch der Frankfurter Messie-Sammlung illegal
exportiert und wohl auch illegal ausgegraben worden sind. In der Tat ist nirgendwo von
klärenden Papieren die Rede, die zeigen, wo die Funde erworben worden sind.
So hat laut FAZ das British Museum die Objekte zwar in Augenschein genommen, sich dann "aber wegen unklarer Export-Rechtsfragen nicht an der Versteigerung beteiligt". Selbst ein renommiertes Frankfurter Auktionshaus zeigte sich an der Sammlung desinteressiert.
Das hessische Wissenschaftsministerium aber hat keine Bedenken, Es beruft sich gegenüber dem Deutschlandfunk auf das neue Kulturgutschutzgesetz:
"Paragraf 32 Kulturgutschutzgesetz regelt, unter welchen Umständen die Einfuhr von Kulturgut nach Deutschland als unrechtmäßig anzusehen ist. Die Regelung gilt für alle Einfuhren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 6. August 2016. Im vorliegenden Falle sprechen die Fundumstände jedoch eindeutig dafür, dass sich die Objekte bereits lange Zeit vor diesem Datum in der Wohnung des Verstorbenen befanden. Somit ist nicht von einer unrechtmäßigen Einfuhr im Sinne des Kulturgutschutzgesetzes auszugehen."Die mumifizierte Leiche des Sammlers lag schon seit fast zwei Jahren in der Wohnung...
Links & Quellen
- Chr. Siedenbiedel, Nachlass von Hartz IV-Empfänger bringt 200000 Euro ein. FAZ (12.6.2017) - nicht online
- Ein Jahr KulturgutschutzgesetzAusnahmeregelungen verhindern die Wirksamkeit. Deutschlandfunk (19.7.2017). - http://www.deutschlandfunk.de/ein-jahr-kulturgutschutzgesetz-ausnahmeregelungen.724.de.html?dram:article_id=391526
- Der Auktionskatalog stand online auf dem Auktionsportal Lot-tissimo (inzwischen offline)
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