Seiten

Mittwoch, 28. Juni 2017

Italien: Kunstschmuggel wird als Bildung einer kriminellen Vereinigung gewertet

Vorgesehen sind Haftstrafen für
  • Raubgrabungen, Plünderungen und Schmuggel von Antiquitäten - bis zu acht Jahre
  • illegale Sondagen - bis zu zwei Jahre
  • die Behinderung von Ermittlungen zur Identifizierung der Herkunft gestohlener Kunstwerke - zwischen fünf und 14 Jahren  - Das könnte auch die üblichen falschen Provenienzangaben im Kunsthandel betreffen.
Kunstschmuggel soll der Bildung einer kriminellen Vereinigung gleichgestellt werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Rückmeldungen und Kommentare sind herzlich willkommen! Werbung, Propaganda, Hasskommentare und dummes Gesäure werden aber nicht freigeschaltet. Und: Ein Kommentar ist gleich viel mehr wert, wenn Sie mit Ihrem Namen dazu stehen.