Berechtigte Kritik an der Fristenregelung im neuen Kulturgüterschutzgesetz, die dessen Sinn komplett untergräbt. Ein Kompromiss an der falschen Stelle erschwert die Verfolgung von Raubgrabungen, denn künftig muss nicht nur nachgewiesen werden, dass die üblichen (ohnehin nichtssagenden) erfundenen Provenienzangaben falsch sind, sondern auch, dass ein Fund erst nach 2007 nach Deutschland gekommen ist! Das ist so gut wie unmöglich und Deutschland macht sich mit diesem Gesetz nur lächerlich.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Rückmeldungen und Kommentare sind herzlich willkommen! Werbung, Propaganda, Hasskommentare und dummes Gesäure werden aber nicht freigeschaltet. Und: Ein Kommentar ist gleich viel mehr wert, wenn Sie mit Ihrem Namen dazu stehen.