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Montag, 20. Juli 2015

Kulturgüterschutzgesetz ins Gegenteil verkehrt: eine Legalisierung von Raubgrabungen!?

dazu:
Eine Stichdatumsregelung mit dem skandalös späten Beitritt Deutschlands 2007 zur UN-Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes von 1970 würde alle illegal gehandelten archäologischen Funde vor 2007 (und alle, denen eine angebliche Provenienz aus "alter Sammlung" angedichtet wird) legalisieren. Das Kulturgüterschutzgesetz würde damit den Handel und die Finanzierung von Daesh/IS eher unterstützen. 
"Alte Sammlungen" müssten noch nicht einmal vor 1970 zurückreichen (Ein Stichdatum, das an und für sich schon unsinnig/unmoralisch ist, da das Osmanische Reich schon seit 1869 den Export von archäologischen Funden an enge Bedingungen geknüpft hat, die dazu geführt haben, dass legal exportierte Funde in wissenschaftliche Sammlungen und Museen, aber regulär nicht in den Handel gekommen sind).

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