Als 2007 mit über 30 Jahre Verzögerung die UNESCO-Welterbe-Konvention ratifiziert und in deutsches Recht umgesetzt wurde, war eine Evaluierung der Rechtspraxis nach 5 Jahren vorgesehen. Deren Bericht liegt inzwischen vor und bescheinigt der deutschen Gesetzespraxis zahlreiche Mängel.
Die DGUF hat den Bericht ausführlich kommentiert:
- http://www.dguf.de/fileadmin/user_upload/dguf_und_gesellschaft/Regelungen_und_Gesetzgebungsverfahren/DGUF-Dok_2013-09-13_Bundesregierung-Kulturgutschutz.pdf
- frühere Stellungnahmen der DGUF: Forderung lückenloser Herkunftsnachweise (http://www.dguf.de/index.php?id=157), Stellungnahme zu der EU-Anhörung zur Rückgabe illegal erworbener Kulturgüter (http://www.dguf.de/index.php?id=210) und zur Umsetzung der UNESCO-Welterbe-Konvention (http://www.dguf.de/index.php?id=147).
Die Medien haben den Bericht nur spärlich zur Kenntnis genommen. Die Berliner Zeitung spricht von einer "verheerenden Bilanz". Der Bericht der Bundesregierung macht eine Reihe zielführender Vorschläge. So fordert er unter anderem eine allgemeine Verpflichtung zu Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen, sowie eine Ergänzung des für archäologische Funden völlig unsinnigen, international unüblichen und gegen die Ziele der UNESCO-Konvention verstoßenden Prinzips einer Listenerfassung geschützer Kulturgüter durch ein Kategorienprinzip. Dieses könnte den Schutz archäologischer Funde entscheidend verbessern, da für konkrete Handelsobjekte die Legalität nachgewiesen werden müsste und ein Einschleusen von Raubgrabungsgütern in den Markt deutlich erschwert würde. Allerdings urteilt die Berliner Zeitung auch: "Die geplanten Änderungen werden absehbar wohl nicht so dramatisch sein.
Es gibt eine starke Kunsthändlerlobby und es war vor allem die FDP, die
2007 deren Interessen durchsetzte."
Link
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Rückmeldungen und Kommentare sind herzlich willkommen! Werbung, Propaganda, Hasskommentare und dummes Gesäure werden aber nicht freigeschaltet. Und: Ein Kommentar ist gleich viel mehr wert, wenn Sie mit Ihrem Namen dazu stehen.