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Montag, 2. Januar 2012

"Das Ende eines Denkmalschutzes in Schleswig-Holstein, der diesen Namen verdient"

Zur Annahme des Gesetzes zum Schutz wirtschaftlicher Interessen beim Umgang mit Denkmälern ("Denkmalschutzgesetz") durch den Landtag in Schleswig-Holstein:
Das Gesetz markiert vor allem den Ausstieg des Landes aus dem Schutz öffentlicher Interessen - wobei der bemerkenswert harte Umgang mit Raubgräbern nicht so recht ins Gesamtbild passt. Ansonsten stehen Privatinteressen und Geldmachen ja sehr hoch im Kurs.

1 Kommentar:

  1. Kann es sein, dass man im Gegenzug durch die Strafverschärfung von Sondengängertum und damit verbundener Raubgräberei das apokalyptische Ausmaß der neuen Gesetzgebung beschönigen wollte? Das ist heuchlerisch. Ob die Wirtschaft damit zu retten ist, wenn man dafür die Kulturleistungen unserer Ahnen opfert bezweifle ich. Unanständig, unmoralisch und kurzsichtig ist es allemal. Holstein hat seine Politiker gewählt, ob das Volkes Wille ist? Das Gesetz verdient den Namen "Schutzgesetz" nicht. Scheinbar ist nur Bares Wahres. Armselig und hoffentlich kein Beispiel für andere Länder.

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