Dienstag, 7. Oktober 2014

Erst mal abbrechen - der Fall Schwyz

In Schwyz wurden - wieder mal - die ältesten Gebäude abgerissen.
Allerdings: Mittlerweile ist man ja prinzipiell vorgewarnt und weiß, dass die ältesten Bauten oft hinter ganz unscheinbaren Fassaden stecken, die über das wahre Alter hinweg täuschen können. Konkret für Schwyz hätte man auf alle Fälle damit rechnen müssen, denn das ist ja nicht der erste Skandal dieser Art. Immerhin wurden von dort schon lange noch ältere Gebäude bearbeitet und publiziert - und abgebrochen. Das Haus Niederöst, dendrodatiert 1176, war als Denkmal eingetragen und hat 2001 dennoch eine Abbruchgenehmigung erhalten.

Das generelle Problem - ungenügende Untersuchung vor der Abbruchgenehmigung - kennt man auch anderswo: So lange die Gebäude bewohnt sind, ist es schwer, die nötigen Untersuchungen durchzuführen - problematisch ist da eben das Betretungsrecht für Denkmalpfleger, das ja bei der Gesetzesnovellierung in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr ein wichtiger Diskussionspunkt war. Bei Fachwerkhäusern können entscheidende Detail in der Regel auch erst erkannt werden, wenn der Putz abgeschlagen und die Tapeten heruntergerissen sind, was im bewohnten Zustand wohl kaum jemals erlaubt wird. Eine richtige Untersuchung ist meist erst dann möglich, wenn die denkmalrechtliche Genehmigung für Umbau oder Abriss schon längst erteilt ist.

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