Montag, 18. November 2013

Rekonstruktion einer Raubgrabung

Das Abri I am Schulerloch im Unteren Altmühltal war eine wichtige Fundstelle des Mittelpaläolithikums. In den 1970er Jahren wurde sie durch einen Schüler an Wochenenden systematisch geplündert. 

Selten erfährt man näheres über Ablauf und Umstände von Raubgrabungen. Die Seite Steinzeitwissen (http://www.steinzeitwissen.de/raubgrabung-schulerloch) schildert detailliert, wie das Schulerloch systematisch zerstört wurde. Bis heute bleiben aber einige Fragen offen, da etwa schwer verständlich ist, dass ein Schüler die Grabungen allein duchgeführt haben soll und dass diese unbemerkt geblieben sind. Auch sind zwei Drittel der Funde verschollen.

Sammelwut, eine völlige Unkenntnis wissenschaftlicher Standards und auch eine gewisse kriminelle Energie sind die Mischung, die eine wichtige Fundstelle unwiederbringlich vernichtet haben und uns Wissen über das Leben einer Neandertaler-Gruppe nun endgültig entzogen haben. Die Bearbeitung der verbliebenen Funde und der Versuch, mit Nachgrabungen den Schaden zu begrenzen, konnte nur noch eine typologische Einordnung der Funde im Vergleich mit der benachbarten Sesselfelsgrotte vornehmen und bestätigen, dass die Fundstelle ursprünglich einmalige Erhaltungsbedingungen besessen haben muss.
Die nahegelegene Sesselfelsgrotte stellt ein langjähriges Forschungsprojekt der Universität Erlangen dar. Die dortige Grabung war 1967 geplündert worden.

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3 Kommentare:

Andreas Gut hat gesagt…

Ich bin verblüfft - und leicht entsetzt, dass der (namentlich genannte) Raubgräber sich bei Steinzeitwissen.de selbst zu Wort meldet, unter anderem mit folgenden Aussagen:
"–Bis zum heu­ti­gen Tag be­steht ein gu­ter Kon­takt zur Baye­ri­schen Bo­den­denk­mal­pflege.
–Ich selbst bin Mit­glied in der Ge­sell­schaft für Ar­chäo­lo­gie und habe des­we­gen auch vor, meine um­fang­rei­che, aus Le­se­fun­den der Re­gion be­ste­hende vor­ge­schicht­li­che Samm­lung ab­zu­ge­ben."

Anonym hat gesagt…

Sehr schwer, hier Polemik außen vor zu lassen, aber ich will es versuchen.
Interessant, was trotz "Denkmalschutz" möglich ist. Wenn hier ein guter Kontakt zur Bayerischen Denkmalpflege postuliert wird wäre es sicherlich sehr interessant, ob das von dieser Seite auch so gesehen wird und warum ein solches Verhältnis trotzdem entstehen konnte. Das muss einen geheimen (?) Grund haben Ich finde es auch nach vollziehbar, dass Herr S. sich zu dem Vorgang äußert, aber wenn man nicht nach gut erzogener Art und Weise den Mund hält, wenn man Mist gebaut hat, dann erwarte ich keine Rechtfertigungen und Beschönigungen, sondern allenfalls eine Entschuldigung und dann den Rückzug. Es beeindruckt mich in keiner Weise, dass die Öffentlichkeit die Gunst und und Gnade erhalten soll, dass der ehrbar erworbene Teil der Sammlung hochherzig verschenkt wird. Dinge, die einem nicht gehören, verschenkt man nicht. Man gibt sie ab. Es geht um das archäologische Erbe, ein Allgemeingut und nicht um eine private Sammlung. Mit der Mitgliedschaft in einer archäologischen Gesellschaft erwirbt man sich auch keine Rechte, sondern steht noch mehr in der Verantwortung als Lieschen Müller. Hier stellt sich offensichtlich einfach die Charakterfrage. Muss man jetzt denken, dass Charakter in Bayern nicht gefragt ist? Eigentlich möchte ich weder an der Denkmalpflege, noch an der ehrenwerten Gesellschaft für Archäologie zweifeln.

R.Bollow hat gesagt…

Was für den einen schockierend ist, relativiert sich mit der Gesetzgebung anderswo. Unterschiedliche Gesetzgebungen fördern auch die ohnehin schon unterschiedlichen Mentalitäten. So kann in einem Bundesland Missbrauch sein, was anderswo Brauch ist. In Ländern mit Schatzregal, möchte ich mal behaupten denkt man vielleicht weniger, man hätte ein Recht auf irgenwelche Funde, aber in Ländern in denen sich Finder und Grundstückseigentümer das Gefundene teilen können, entsteht ein privates, persönliches Eigentum und da liegen die Grenzen anderswo und ist ein Übetreten ein völlig anderer, vielleicht nicht so gravierend empfundener Schritt in den Gesetzesbruch. Trotz der Gesetzeslage wird aber das "moralisch empfundene Recht" an einer Fundsache bzw. ihrer Entdeckung unterschätzt. Da liegen mindestens genau so viele Motive wie im Verkauf des Fundguts um sich damit finanziell zu bereichern.